Betriebsanweisung für … | |
Arbeitsmittel / Geräte / Arbeitsverfahren | Gefahrstoffe / Arbeitsverfahren |
Anwendungsbereich/Arbeitsplatz / Tätigkeit | |
Gefahrstoff(-bezeichnung) | |
Gefahren für Mensch und Umwelt/ Folgen der Nichtbeachtung | |
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
Verhalten bei Störungen | Verhalten im Gefahrfall |
Erste Hilfe | |
Instandhaltung (ggf. auch sachgerechte Entsorgung) | Sachgerechte Entsorgung |
- Arbeitsmittel, für die Sie Betriebsanweisungen erstellen müssen, sind z. B. eine Motorsäge oder ein Gabelstapler.
- Unter Arbeitsverfahren sind beispielsweise Abbrucharbeiten am Bau oder Grünpflege in Parkanlagen zu verstehen.
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe können etwa den Umgang mit Kühlschmierstoffen, Desinfektionsmitteln oder Graffiti-Entfernern regeln.
WICHTIG: An das oben vorgestellte Gliederungsschema müssen Sie sich nicht sklavisch halten. Wenn es in Ihrem konkreten Fall keine Instandhaltungsmaßnahmen gibt (beispielsweise bei der Grünpflege im Park), lassen Sie diesen Punkt einfach weg.