Treffen Sie daher Vorkehrungen, damit sich Ihre Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Achten Sie darauf, dass die Rettungswege und Notausgänge in Ihrem Betrieb folgende Kriterien erfüllen:
Rettungswege und Notausgänge
- sollen in möglichst kurzer Zeit auf möglichst kurzen Strecken in einen gesicherten Bereich (z. B. ins Freie) führen!
- dürfen nie verstellt oder eingeengt werden!
Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sich ohne Hilfsmittel leicht öffnen lassen!
Tore – egal, ob kraftbetriebene Schiebe-, Falt- und Rolltore – müssen notfalls leicht von Hand zu öffnen sein. Die Umstellung von Kraft- auf Handantrieb sollte unkompliziert und leicht zugänglich sein!
Sicherheitsbeleuchtung für Flucht und Rettungswege ist erforderlich, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das Verlassen der Arbeitsplätze nicht gewährleistet ist.
Kennzeichnung der Rettungswege und Notausgänge durch „Rettungszeichen für Rettungswege und Notausgänge/ Türen im Verlauf von Rettungswegen“.
Wichtig
Ist bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage der vorhandenen Rettungszeichen nicht wahrnehmbar, weil z. B. keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, müssen die Rettungszeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen.