Grundsätzlich gilt: Auch bei Dienstreisen ins Ausland greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – jedoch nur unter 2 Bedingungen:
- bei einem Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
- bei einem befristeten Auslandsaufenthalt Hinzu kommt, dass Leistungen z. B. nach einem Arbeitsunfall meist den im Gastland bestehenden Regelungen unterliegen, die oft hinter dem deutschen Niveau zurück bleiben.
TIPP Besonders vor einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer Reise in Krisengebiete Versicherungsfragen direkt mit der Berufsgenossenschaft klären – ggfs. ist eine zusätzliche private Versicherung ratsam. |