Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt.
Wichtig:
Mit der neuen Verordnung wird es Städten und Gemeinden erstmals ermöglicht, beim Erreichen bestimmter Grenzwerte besonders stark luftbelastende Fahrzeuge vom Verkehr auszuschließen. Fatal für Ihre Außendienstmitarbeiter oder Ihre firmeneigenen
Lkw, wenn diese zwangsweise stillgelegt werden. Hintergrund: Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen, Lkw und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V(Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen.
Tipp: Da es in den wenigstens Fällen möglich sein wird, den kompletten Fuhrpark auszuwechseln, können Sie vorschlagen, dass die Bestandsfahrzeuge durch entsprechende Filteranlagen nachgerüstet werden. |