Es handelt sich um die
- TRBS 2152 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“ (inhaltsgleich als TRGS 720 veröffentlicht),
- TRBS 2152 Teil 1 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“ (inhaltsgleich als TRGS 721),
- TRBS 2152 Teil 2 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ (inhaltsgleich als TRGS 722). Die neuen Regeln leiten Sie dabei an,
- Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können (brennbare Dämpfe, Gase, Staub), zu beurteilen und
- geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die TRBS 2152 enthält Definitionen der grundlegenden „Ex-Schutz“-Begriffe, z. B. „gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“. Außerdem werden wichtige Kenngrößen für das Entstehen von Explosionen, etwa die „Explosionsgrenzen“, sowie Gesichtspunkte für die Beurteilung der konkreten Explosionsgefährdung vorgestellt.
Teil 1 dieser TRBS erklärt die Bedingungen für das Entstehen einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre jeweils durch Gase bzw. Dämpfe, Flüssigkeiten und Staub.
Teil 2 beschreibt konkrete Maßnahmen, mit denen Sie Explosionsgefahren vermeiden können, z. B. durch Inertisierung (Zugabe von Gasen oder Dämpfen, um den Luftsauerstoff als Voraussetzung für eine Explosion zu verdrängen).