Wovon sie oft nichts ahnen: Bei unzureichender Wartung schaffen sie kein Wohlbefinden, sondern werden zu gefährlichen Bakterienschleudern.
Hygieneschwachstellen bei RLTAnlagen sind vor allem die Nassbereiche, z. B. die Befeuchtereinheit. Besonders hier sammeln sich bei mangelhafter Pflege Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze) an. Sie gelangen mit dem Luftstrom in den zu belüftenden Raum. Dies kann zu Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen, aber auch zu Allergien und Atemwegserkrankungen führen. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber RLT-Anlagen darum regelmäßig auf ihren Hygienezustand überprüfen und sachgerecht warten lassen.
VDI-Richtlinie 6022 gibt Wartungsintervalle vor
Wie oft gewartet werden muss, ist in der im April 2006 neu herausgegebenen VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ festgelegt:
- alle 2 Jahre bei Anlagen mit Befeuchtung
- alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Befeuchtung
Die Inspektion darf nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern mit spezieller Prüfung durchgeführt werden, sprich von einem Fachbetrieb. Darüber wird Ihnen ein Prüfprotokoll ausgestellt, das Sie als Teil Ihrer Arbeitsschutzdokumentation aufbewahren müssen.
TIPP: Denken Sie schon bei der Planung der Anlage daran, dass Wartungsarbeiten problemlos durchführbar sein müssen: Ungehinderter Zugang zur Anlage spart den nachträglichen Einbau von Prüföffnungen.