Der Hersteller des Wohnmobils musste dennoch Schadenersatz leisten.
Begründung: Er habe nicht darauf hingewiesen, dass man den Fahrersitz während der Fahrt nicht verlassen dürfe.
Ob wahr oder nicht: Die Firma war hoffentlich versichert, denn solche Fälle aus dem Bereich der Produkthaftung können sehr teuer werden.
Schäden aus Produkthaftpflicht können teuer werden
Stellen Sie sich vor: Durch Farben aus der Produktion Ihrer GmbH erleiden Kunden Lungen- und Hautverätzungen. Teure Krankenhausaufenthalte und Behandlungen sind die Folge.
Vor solch einem „Super-GAU“ schützt Sie eine Produkthaftpflichtversicherung zwar nicht, mildert aber zumindest die finanziellen Folgen ab.
Eine Produkfthaftpflichtversicherung gilt als unverzichtbar
Eine Produkthaftpflichtversicherung ist für alle produzierenden Betriebe und solche, die Planungsaufgaben übernehmen, unverzichtbar.
Schließen Sie die Produkthaftpflichtversicherung unbedingt als Ergänzung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ab. Denn während in der Betriebshaftpflichtversicherung nur Personen- oder Sachschäden versichert sind, die durch ein Produkt verursacht werden, sind in der Produkthaftpflichtversicherung auch Vermögensschäden eingeschlossen.
Wann die Versicherung den Schaden übernimmt
Die Versicherung zahlt z.B.
- wenn Sie ein fehlerhaftes Produkt nachträglich vom Markt nehmen müssen („Rückrufaktionen“) oder
- wenn Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einleiten müssen, um Verletzungen durch Ihr Produkt zu vermeiden.
Die Produkthaftpflichtversicherung deckt neben Konstruktions- und Produktionsfehlern auch Schäden aus so genannten Instruktionsfehlern ab. Das sind solche, die aufgrund mangelhafter Bedienungsanleitungen bei der Benutzung von Produkten entstehen.
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sieht allein bei der einfachen Verletzung von Sicherheitsvorschriften (z.B. Informationen über die möglichen Produktgefahren) eine Geldbuße von 30.000€ bzw. ein Jahr Haft vor.
Praxistipp: Sichern Sie auch das unternehmerische Risiko ab
Denken Sie auch daran, das unternehmerische Risiko bei Rückrufaktionen abzusichern, z.B. durch eine zusätzliche Bilanzschutz- und/oder Produktschutzversicherung.
Hierunter fallen:
- alle unmittelbar mit dem Produktrückruf verbundenen Kosten (Rückrufkosten als solche, entgangene Verkaufserlöse, Transport-, Lagerungs- und Vernichtungskosten)
- die zunächst noch nicht absehbaren und daher nicht kalkulierbaren Folgekosten (Ertragsausfälle, Schadensminderungsmaßnahmen, z.B. Werbemaßnahmen zur Rückgewinnung des Vertrauens des Kunden etc.).
Während die Bilanzschutzversicherung auf Sachverhalte abstellt, bei denen der Versicherungsnehmer den Mangel selbst zu verantworten hat, greift die Produktschutzversicherung in Fällen, bei denen eine Manipulation der Produkte des Versicherungsnehmers durch Dritte behauptet oder angedroht wird oder tatsächlich erfolgt ist.