So können Maßprüfungen beispielsweise von einem externen Messlabor durchgeführt werden.
Sie bleiben auch bei externer Wareneingangsprüfung in der Verantwortung
Dabei sollten Sie allerdings die gesamten Aufgaben des Qualitätsmanagements im Hinterkopf behalten. Denn der externe Dienstleister übernimmt „nur“ Ihre Funktion der Wareneingangsprüfung, während Sie aber weiterhin als Hersteller des Produktes auftreten. Als Hersteller tragen Sie daher weiterhin die Verantwortung sicherzustellen, dass die Produkte die Beschaffungsanforderungen erfüllen.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie für die Wareneingangsprüfung festlegen
Solche Konstellationen sind in der Praxis eher die Ausnahme und erfordern folgende Festlegungen:
- Sie müssen in der Prüfspezifikation die Prüfmerkmale und die Toleranzen definieren
- Legen Sie den Prüfumfang fest
- Beachten Sie die Messmittelfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Messmittel und Prüfeinrichtung
- Schauen Sie auch auf die Qualifikation des Personals
- Entwickeln Sie angemessene Kriterien, mit denen Sie die Lieferanten beurteilen.
Verteilen Sie die Aufgaben der Wareneingangsprüfung
Neben der Festlegung dieser „harten“ Kriterien gibt es aber noch weitere maßgebliche Fragen:
- Wie stellen Sie sicher, dass die Festlegungen eingehalten werden? Wie regelmäßig auditieren Sie das Messlabor?
- Wie informieren Sie oder das Messlabor Ihren Lieferanten im Falle der Ablehnung?
- Wer stellt Anträge auf Sonderfreigabe, wenn die Produkte grenzwertige Ergebnisse zeigen?
- Welche Kompetenzen werden dem Messlabor in der Zusammenarbeit mit dem Lieferanten eingeräumt?
- In welchem Zeitrahmen sind die Prüfungen durchzuführen? Was kann getan werden um die Durchlaufzeiten zu minimieren?
Nach der Zusammenstellung aller Erfordernisse an eine externe Wareneingangskontrolle ist ein Kostenvergleich mit der bisherigen internen Wareneingangskontrolle unerlässlich.