Lärm hat vielfältige Folgen
- Lärm schädigt nicht nur das Gehör. Auf Dauer kann Lärm viele Krankheiten und Beschwerden auslösen, z. B. Stress, vegetative Störungen des Nervensystems, Bluthochdruck, Herz-Kreis-Lauf- Erkrankungen und Verdauungsbeschwerden.
- Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar und auch mit einem Hörgerät kaum auszugleichen. Sie entwickelt sich schleichend und wird am Anfang kaum wahrgenommen. Ein Warnzeichen sollte sein, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter z. B. bei einer Teambesprechung nicht mehr richtig folgen können.
- Nicht nur eine Dauerbelastung kann das Gehör schädigen. Auch ein plötzliches Schallereignis wie der Knall beim Reißen einer Druckluftleitung kann das Gehör schon bei einmaligem Auftreten schwer schädigen.
- Lärm erhöht die Unfallgefahr, wenn akustische Warnsignale nicht mehr erkannt werden können.
- Auch Gereiztheit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sind mögliche Folgen von Lärm.
So erstellen Sie eine „Lärmlandkarte“
Ein Lärmkataster ist die Erfassung und Darstellung aller Lärmquellen in Ihrem Betrieb. So wissen Sie sofort, bei welchen Reparatur- und Wartungsarbeiten Sie welche Gegenmaßnahmen ergreifen müssen.
Gehen Sie bei der Erstellung folgendermaßen vor:
1. Schritt: Besorgen Sie sich ein Schallpegelmessgerät. Eine Anschaffung lohnt in jedem Fall und die Kosten für ein kalibrierfähiges Gerät liegen unter 100 €.
2. Schritt: Skizzieren Sie den Grundriss Ihrer Werkshallen und zeichnen Sie die wichtigsten Schallquellen und Orientierungspunkte ein (z. B. Maschinen, Türen, Werkbänke).
3. Schritt: Führen Sie an allen Stellen mit Schallquellen in einem Abstand von ca. 1 m eine Messung durch bzw. an dem Ort, an dem sich der Kopf des Mitarbeiters befindet.
4. Schritt: Tragen Sie nun alle Messwerte an den jeweiligen Orten ein und verwenden Sie unterschiedliche Farben oder Symbole für die verschiedenen Grenzwertklassen der Lärmschutzverordnung:
- 0 bis 80 dB (A) Tagesmittelwert und Schallspitzen unter 135 dB (C): keine Maßnahmen notwendig
- Zwischen 80 und 85 dB (A) oder kurzfristig 135 dB (C): Stellen Sie persönliche Schutzausrüstung bereit
- Über 85 dB (A) Tagesmittel oder 135 dB (C) Spitzenwert: Tragepf licht für Gehörschutz Sie können nun anhand der Zeichnung sehen, wo Sie zurzeit oder z. B. nach einer Verschärfung der Grenzwerte Maßnahmen ergreifen müssen.