Ihre Mitarbeiter haben ein Recht auf Privatsphäre
Die Antwort: Das hängt letztlich davon ab, um welche Daten es sich handelt. Grundsätzlich gilt, dass Sie und Ihre Kollegen ein Recht auf Privatsphäre haben. Ihre Daten unterliegen deshalb grundsätzlich dem Datenschutz. Da es die betrieblichen Gegebenheiten aber zum Teil erfordern, dass Mitarbeiterdaten im Internet veröffentlicht werden, muss er eine Interessenabwägung zwischen den betrieblichen Erfordernissen und der Wahrung der Privatsphäre vornehmen.
Wann Sie Ihre Mitarbeiter um Einverständnis fragen müssen
Das heißt für Sie: Personen, deren berufliche Tätigkeit mit Außenkontakten verbunden ist (Beispiel: Verkäufer), werden mit der Veröffentlichung ihres Namens und der beruflichen Kontaktdaten einverstanden sein müssen. Für alle anderen Personen, aber auch für weiter gehende Informationen (Beispiel: Qualifikationen, Neigungen, Interessen) und wenn es um die Veröffentlichung eines Fotos geht, wird Ihr Arbeitgeber zunächst immer das Einverständnis des jeweiligen Arbeitnehmers einholen müssen.