Private E-Mails erlauben fristlose Kündigung am Arbeitsplatz
In diese Urteile reiht sich nun ein Urteil des Landesarbeitsgericht Niedersachsen (AZ: 12 SA 875/09) ein. Hiernach muss ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit private E-Mails in erheblichem Umfang versendet, auch ohne vorherige Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In diesem Fall, der wohl wieder unter dem Begriff „Extrem“ behandelt werden muss, hatte ein Verwaltungsangestellter mehrere Wochen hinweg täglich über einhundert private E-Mails von seinem Büro-PC aus verschickt.
Arbeitgeber muss private Nutzung von E-Mails nicht dulden
Die außerordentliche Kündigung hielten die Richter auch unter Berücksichtigung der Dienstzeit des Arbeitnehmers von mehr als 30 Jahren für gerechtfertigt. Zwar habe der Arbeitgeber die private Computernutzung am Arbeitsplatz zumindest während der Pausen geduldet. Wenn die Privatnutzung jedoch so "exzessiv" werde, dass sie an einigen Tagen gar keinen Raum mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben lasse, müsse der Arbeitgeber dies nicht hinnehmen.