Nachfolgend finden Sie eine Liste der häufigsten Datenschutzverstöße am Schwarzen Brett.
Die häufigsten Datenschutzverstöße am Schwarzen Brett
- Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten: Nicht jeder möchte, dass sein tatsächliches Alter, sein Betriebsjubiläum oder seine Hochzeit allen im Unternehmen bekannt wird. Deshalb sollte Ihre Geschäftsführung für jegliche Aushänge dieser Art entsprechende Einwilligungen einholen.
- Prüfungsergebnisse von Auszubildenden: Natürlich ist die Geschäftsführung stolz, wenn einer ihrer Azubis ein besonders gutes Ergebnis erzielt hat. Wenn Ihr Unternehmen eine Vielzahl von jungen Menschen ausbildet, wäre an einer Veröffentlichung des „Besten“ nichts auszusetzen. Wenn die betroffene Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist, dient das doch zur Motivation. Hat Ihr Unternehmen jedoch nur wenige Azubis und einer wird besonders herausgehoben, ist anzunehmen, dass die übrigen Azubis etwas gegen eine Veröffentlichung einzuwenden haben, also ihre schutzwürdigen Interessen einer Veröffentlichung überwiegen. In diesem Fall sollten Sie hier auf eine Veröffentlichung verzichten.
- Bestenlisten: Die besten Verkäufer werden in der Regel nichts dagegen haben, wenn sie durch vordere Plätze in einer solchen „Verkäufer-Hitparade“ geehrt werden, doch nicht jeder strebt nach einer Adelung als Vorzeigekandidat oder „Streber“. Und für Mitarbeiter, die nur durchschnittliche Leistungen erbringen, kann die Bestenliste eine peinliche Angelegenheit werden.
- Qualitätsmanagement: In vielen Unternehmen ist es üblich, die aktuellen Ergebnisse des Qualitätsmanagements öffentlich auszuhängen. Solange alles im sprichwörtlichen grünen Bereich ist, mag dies noch unproblematisch erscheinen. Spätestens jedoch, wenn einzelne Bereiche in den Qualitätsergebnissen abrutschen, sind möglicherweise die schutzwürdigen Interessen Einzelner betroffen.