Der Mandant kam der Bitte gerne nach und machte von den geforderten Daten einen „Screenshot“, also einen Bildschirmausdruck. Diesen fügte er einer E-Mail als Anlage bei. Hierfür nutzte er die bekannte Taste „Druck“, oben rechts auf der Tastatur.
Screenshot fotografiert stets den gesamten Bildschirminhalt
Zur Erinnerung: „Druck“ „fotographiert“ den gesamten Inhalt des Bildschirms, nicht nur das aktuelle Fenster. Ich glaube, Sie ahnen schon, was kommt – aber es kam schlimmer … Beim Betrachten des mitgelieferten Screenshots schwenkte der Blick der Büroleiterin nach unten (bei „Druck“ ist auch die Taskleiste zu sehen). Und da waren die offenen Fenster mitsamt ihrem Titel zu sehen, in diesem Fall die des Internet-Explorers. Hiermit outete sich der Mandant als, wir wollen es einmal positiv und diplomatisch ausdrücken, als Liebhaber erotischen Materials im Internet. Der Büroleiterin stockte der Atem und sie durchforstete daraufhin schon früher übersandte Unterlagen. Ergebnis: Er ist wohl schon länger Liebhaber erotischen Materials im Internet. Peinlich für den Mandanten: Die Unterlagen waren von ihm auch an die Gegenseite übersandt worden. Bleibt für ihn zu hoffen, dass diese nicht so genau hinschauen.
Weisen Sie in Datenschutzschulungen auch auf Screenshots hin
Solche, zugegeben krasse Beispiele aus der Praxis, sollten Sie in Ihrer Schulung einbauen. Das schärft die Sensibilisierung, wenngleich in diesem Fall keine personenbezogenen Daten betroffen waren (von denen des Mandanten mal abgesehen). Deshalb: Vorsicht mit Screenshots, vorher kontrollieren, was auf dem Bildschirm so zu sehen ist. Verbinden sollten Sie dies außerdem mit dem konstruktiven Hinweis, anstatt „Druck“ ausschließlich „Alt-Druck“ zu verwenden. Diese Tastenkombination fotografiert nur den Inhalt des aktuellen Fensters ...