Allerdings sind Sie in Ihr Amt zum Datenschutzbeauftragten bestellt worden. Dabei ist die Schriftform ausschlaggebend.
Ihre Tätigkeit unterscheidet sich dabei zwischen Ihrem übertragenen Amt als Datenschutzbeauftragter und Ihrem Beschäftigungsverhältnis. Diese Unterscheidung nennt sich Trennungsprinzip.
Das passiert bei Ihrer ausschließlichen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
Wenn Sie hauptberuflich Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ausüben, dann ist Ihr Amt direkt mit der arbeitsvertraglichen Stellung verbunden. Das bedeutet: Sollte Ihnen das Amt widerrufen werden, ist auch eine Beendigung Ihres Arbeitsvertrags damit eng verknüpft. Allerdings ist ein Widerruf Ihrer Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nicht ohne Weiteres und nur in ganz speziellen Fällen möglich. Dadurch ergibt sich für Sie ein besonderer Kündigungsschutz und schließt damit das ordentliche Kündigungsrecht aus.
Eigentlich können Sie nur aus diesen zwei wichtigen Gründen als Datenschutzbeauftragter abberufen werden:
- Sie werden durch die Aufsichtsbehörde wegen mangelnder Fachkunde und Zuverlässigkeit abberufen oder
- Sie werden auf Drängen der Aufsichtsbehörde oder wegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB durch die verantwortliche Stelle abberufen.
Allerdings: Der Widerruf gilt nur für Ihr Amt als Datenschutzbeauftragter. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Soll die Zusammenarbeit vollständig beendet werden, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der liegt zum Beispiel dann vor, wenn durch bestimmte Tatsachen oder Umstände ein Beschäftigungsverhältnis unzumutbar ist.
Das passiert bei Ihrer zusätzlichen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter
In der Regel werden einem Arbeitnehmer die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zusätzlich übertragen. Wenn sich Ihr Arbeitgeber nun entscheidet, dass Sie Ihr Amt als Datenschutzbeauftragter nicht weiter ausführen sollen, dann ist das durch das Aussprechen einer Änderungskündigung möglich. Dabei bleibt Ihr Arbeitsverhältnis natürlich bestehen.
Aber: Will Ihr Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit Ihnen vollständig kündigen, muss er eine Beendigungskündigung anstreben.