Frage: Bei unserem Unternehmen steht demnächst an, den Internetauftritt zu modernisieren und an die heutigen Nutzungsgewohnheiten anzupassen. Die Projektgruppe hat sich beispielsweise auch überlegt, eine Art Online-Lexikon anzubieten. Als Vorbild soll hier die Online-Enzyklopädie Wikipedia dienen. Müssen wir für die von Benutzern eingestellten Beiträge haften und besteht für unser Unternehmen ein Abmahnrisiko bei unzulässigen Beiträgen?
Antwort: Zwar wäre Ihr Unternehmen prinzipiell nicht für sogenannte fremde Inhalte im Online-Lexikon verantwortlich (vgl. § 10 TMG). Auch müsste es nicht von sich aus nach rechtswidrigen Inhalten suchen (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG).
Trotz des eindeutig wirkenden Wortlauts des Gesetzes, ist es rechtlich hoch umstritten, wann sich ein Anbieter von Telemediendiensten fremde Inhalte zu Eigen macht. Weil es nicht höchstrichterlich entschieden ist, wann man als Anbieter wegen fremder Inhalte in die „Haftungsfalle“ gerät, lassen sich verlässliche Aussagen nicht treffen. Insofern kann auch ein entsprechendes Abmahnrisiko nicht ausgeschlossen werden.