Es finden sich beispielsweise folgende Sachverhalte:
- Webcams am Strand,
- Videoüberwachung im Café oder in Patiententoiletten,
- Fotos im Kindergarten und auf einer privaten Homepage,
- Auskunftspflicht des Verfassungsschutzes,
- Entsorgung von Bewerbungsunterlagen,
- Reklamation defekter Festplatten,
- Kopien von Personalausweisen
- Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Schulen und Firmen.
Rechtsgrundlagen zu Praxisfällen des Datenschutzbeauftragten im Internet
Jeder Fall wird kurz beschrieben, die Rechtsgrundlagen und beispielsweise auch die durchzuführende Abwägung von berechtigten Interessen zu den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen dargestellt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Wahlbrink, zu dem neuen Service: „Damit stehen die Informationen für jeden Interessierten relativ zeitnah bereit und nicht erst mit Erscheinen des Datenschutz-Tätigkeitsberichtes nach einer Zeit von bis zu zwei Jahren." Sie finden die Fälle hier.