1. Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen - siehe §§ 1 bis 11 BDSG
In diesem allgemeinen Teil des Gesetzes erfahren Sie alles über die Themen Zweck, Grundsätze, Begriffe, Pflichten, spezielle Fragen, externe Datenverarbeitung, Outsourcing, IT-Sicherheit und Chiptechnologie für Unternehmen. Im Detail sieht der erste Abschnitt folgendermaßen aus:
Erster Abschnitt
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 4c Ausnahmen
§ 4d Meldepflicht
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Rechte des Betroffenen
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 9a Datenschutzaudit
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
2. Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen - siehe §§ 12 bis 26 BDSG
Der zweite Abschnitt des BDSG gilt für Behörden und sonstige Stellen des Bundes. Das bedeutet: Für Ihren betrieblichen Datenschutz spielt dieser zweite Abschnitt eher keine Rolle.
Zweiter Abschnitt
Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
Dritter Unterabschnitt
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen - §§ 27 bis 38a BDSG
Im dritten Abschnitt des BDSG erfahren Sie alles darüber, wie Sie in Ihrem Unternehmen mit den Daten natürlicher Personen umzugehen haben und welche Rechte den Betroffenen einzuräumen sind.
Dritter Abschnitt
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 28b Scoring
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhälntnisses
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt
Aufsichtsbehörde
§ 36 weggefallen
§ 37 weggefallen
§ 38 Aufsichtsbehörde
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
4. Sondervorschriften - §§ 39 bis 42 BDSG
Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen Spezialfälle im Bereich personenbezogene Daten zu beachten - wenn Sie also zum Beispiel in Forschungseinrichtungen oder bei den Medien wie Radioanstalten oder Fernsehanstalten arbeiten. In diesen Fällen spielen die Sondervorschriften für Sie eine wichtige Rolle.
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften
§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
5. Schlussvorschriften - §§ 43 bis 44 BDSG
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
6. Übergangvorschriften - §§ 45 bis 46 BDSG
Sechster Abschnitt
Übergangsvorschriften
§ 45 Laufende Verwendungen
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
§ 47 Übergangsregelung
§ 48 Bericht der Bundesregierung