Und Sie sind auch nicht überall ausreichend. Das Datenschutzrecht ist umfassender. Denken Sie nur an Gesundheits- und Sozialbehörden, Polizei, Verfassungsschutz oder Meldeämter.
Deshalb existieren zahlreiche Spezialregelungen im Datenschutzrecht, die in anderen Gesetzen verankert sind. Man nennt sie „Bereichsspezifische Regelungen“ und diese gehen dem Bundesdatenschutzgesetz vor.
Zu diesen Gesetzen gehören unter anderem:
- Sozialgesetzbuch - SGB
- Straßenverkehrsgesetz - StVG
- Melderechtsrahmengesetz - MRRG
- Bundeszentralregistergesetz - BZRG
- Ausländerzentralregistergesetz - AZRG
- Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG
- Bundespolizeigesetz - BPolG
- Telekommunikationsgesetz - TKG
- Telemediengesetz - TMG
- Postgesetz - PostG
So müssen sich zum Beispiel Unternehmen, die Geschäfte im Bereich E-Commerce betreiben, an die Regelungen des Telemediengesetzes - TMG und des Telekommunikationsgesetzes - TKG halten und Unternehmen, die Postdienste erbringen, an der Postdienste-Datenschutzverordnung orientieren. Krankenkassen wiederum haben die Sozialgesetzbücher - SGB zu beachten und so weiter.