Google wegen Mitschneiden privater WLAN-Netze zu Bußgeld verurteilt
Google hatte von den privaten WLAN-Netzen nicht nur deren Position, sondern auch Login-Daten, E-Mails und Passwörter ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen erfasst. Aufgrund der Initiative des Hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten wurde auch CNIL hellhörig und hatte von Google die Überlassung der aufgezeichneten Daten verlangt. Diese Daten wurden untersucht und hierbei festgestellt, dass nicht nur WLAN-Kennungen oder MAC-Adressen der WLAN gespeichert wurden, sondern auch Inhaltsdaten, die Rückschlüsse auf Interessen der Nutzer zuließen.
Google kann Widerspruch gegen Bußgeld wegen Datenschutzverstoßes einlegen
Das Bußgeld schöpft den maximal möglichen Rahmen von 150.000 € somit zu zwei Dritteln aus und stellt somit die höchste Strafe dar, die CNIL seit seiner Möglichkeit, überhaupt Bußgelder auszusprechen, verhängt hat. Google hat nun zwei Monate Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen, hat sich aber erneut für sein Fehlverhalten entschuldigt.