Unterstützt wurde der Vorschlag durch die Darstellung anderer Facebook-Benutzer, die der Adressat angeblich kenne. Und hier war die Verwunderung groß, denn woher weiß Facebook, dass man die abgebildeten Personen tatsächlich kennt? Des Rätsels Lösung: „Friend Finder“ – dieses Verfahren greift auf die Adressbücher von Facebook-Nutzern zu und diese autorisieren Facebook mit der Einräumung des Zugriffs auch, diese Adressen für die Mitgliederwerbung einzusetzen. Die Hamburger Aufsichtsbehörde hat aufgrund dieser Praxis ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet.
Facebook wurde Verbesserung des Datenschutzes beim "Friend Finder" vorgeschrieben
Nach der neuen, von den Datenschutzbehörden abgerungenen Gestaltung des Verfahrens, soll nun den Mitgliedern eine „transparente Kontrolle über die von ihm importierten Adressen“ einräumen. Es soll ein Adressbuch etabliert werden, aus dem gezielt ausgewählt werden kann, welche Benutzer zu Facebook eingeladen werden sollen. Auch sollen Warnungen erscheinen, wenn der Facebook-Benutzer sein Adressbuch Facebook anvertraut oder welche Nebenwirkungen die Datenfreigabe hat.