Mein Opa hat’s mir immer gesagt: Liest man die Tageszeitung mit den großen Buchstaben, ist man in kürzester Zeit bestens informiert. Scheint zu stimmen, denn, wie die Fachzeitung für Datenschutz, die BILD-Zeitung diese Woche meldete, finden sich in Google-Street-View jede Menge Fehler. So lernt der Leser bei BILD, dass in Google-Street-View, trotz der Ankündigung des Internetriesen, immer noch eine Vielzahl von Gesichtern zu erkennen sind, „sogar von Kindern“! Außerdem seien Autokennzeichen und Beschriftungen zu erkennen, „die Datenschutz-Software hat sichtbare Schwächen!“, so BILD.
Internetrecht: Kommt bald das "Lex Google-Street-View"?
Außerdem wird in dem Artikel gemeldet, dass Hamburg eine Bundesratsinitiative gestartet hat. „Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Dienstag und kündigte eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Kartendienst soll mit einem Bundesgesetz eingeschränkt werden – ein „lex google-street-view“ – interessanter Ansatz, finde ich, macht unser BDSG bestimmt noch leserlicher und leichter verständlich.
Den Artikel finden Sie hier: http://www.bild.de/BILD/digital/internet/2010/04/27/google-street-view/fehler-in-fotos-und-beim-datenschutz.html