Natürlich liegt es nahe, auch Twitter als zusätzlichen Kanal zur Unternehmenskommunikation zu nutzen. So können Unternehmenszahlen, Stellenangebote oder auch neue Produkt- oder Dienstleistungsangebote schnell und kostengünstig veröffentlicht werden. Gerade im Bereich der Pressearbeit erfreut sich Twitter größter Beliebtheit. Datenschutzkonformes Twittern ist möglich, allerdings müssen von den Benutzern einige Grundregeln beachtet werden. Deshalb nachfolgend 4 Tipps, wie Sie Ihre Kollegen in ihrer nächsten Datenschutzschulung hinsichtlich Twitter sensibilisieren:
Internetrecht - Tipp 1: Vorsicht bei Kurz-URLs
So bequem Kurz-URLs sind, die gerade bei Twitter gerne genutzt werden, da Twitter-Nachrichten maximal 140 Zeichen lang sein dürfen. Eine solche Kurz-URL kann man mit speziellen Diensten (z.B. tinyurl.com) generieren. Das Problem hierbei: Der Benutzer weiß bei Angabe der Kurz-URL nicht, wo er eigentlich landet. Das Ziel könnte hier auch ein verseuchter Webauftritt sein.
Internetrecht - Tipp 2: Immer an § 3a BDSG denken
Gerade bei öffentlichen Diensten wie Twitter, bei denen nicht steuerbar ist, wer die Informationen liest, sollte auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit geachtet werden.
Internetrecht - Tipp 3: Denken Sie an die Passwortsicherheit
Das Passwort sollte sich an den allgemein bekannten Passwortrichtlinien (Länge, Sonderzeichen, Zahlen, …) orientieren und darf keinesfalls das gleiche wie bei anderen Anwendungen (Login, E-Mail, vpn, etc.) sein.
Internetrecht - Tipp 4: Immer das Social Engineering im Hinterkopf behalten und neue Kontakte mit Bedacht bestätigen
Fazit: Twittern birgt Gefahren, sowohl für die Lesenden, beispielsweise weil sie „unbekannten“ Links folgen, aber auch bei den Autoren, da diese eventuell zu viel Informationen über sich preisgeben. Aus diesem Grund müssen Sie Ihre Kollegen über diese Gefahren informieren und entsprechend sensibilisieren. So kann Ihr Unternehmen das Potenzial, das in Twitter steckt, sicher nutzen.