Internetrecht: Werbemails der Parteien sorgen für Irritation
Diese E-Mail mit dem Betreff „Abschluss-E-Mail des Bundesvorsitzenden“ sorgte für Irritationen. Weil, viele der Empfänger hatten keinen Kontakt zur FDP und wurden nun angeschrieben. Sie erhielten nämlich eine E-Mail von Marketing-Dienstleistern mit dem Absender „Guido Westerwelle“ oder „FDP Partei Information“. Die beteiligten Unternehmen, 2 Marketing-Dienstleister und zwei Verlage, weisen sich die Schuld mehr oder weniger gegenseitig zu. Diejenigen Empfänger, die sich beschwert hatten, haben als Antwort bekommen: „Diese E-Mail haben Sie erhalten, weil Sie an der LIFESTYLE-Konsumentenbefragung teilgenommen oder sich bei einem unserer Kooperationspartner angemeldet haben." Und: "Bei Fragen zu den beworbenen Produkten/Dienstleistungen" solle man "sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter" wenden.
Internetrecht: FDP-Bundeszentrale verweist an einen Dienstleister
Wer jedoch beim "Anbieter der beworbenen Produkte", nämlich in der FDP-Parteizentrale anruft, wird wiederum an einen der Dienstleister verwiesen. Die dortige Datenschutzbeauftragte war jedoch telefonisch nicht erreichbar. Immerhin stellt der verantwortliche Verlag auf Anfrage ein Formular zur Verfügung, das Betroffene zwecks "Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG" an einen der Dienstleister faxen können.
Ich glaube, die Datenschutzbeauftragte kriegt in den nächsten Tagen so richtig was zu tun… Ob das nun ein „Datenschutzskandal“ ist, also Datenschutzverstöße vorliegen, ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Aber auf jeden Fall ziemlich ärgerlich.
Aber: Die Wahl ist ja jetzt rum und in 4 Jahren denkt eh keiner mehr dran…