Patente sind die sicherste Methode, um sich vor dem Ideenklau Fremder zu schützen. Doch wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig zur entscheidenden Ausstellung eingereicht werden konnte, ist die Ausstellungspriorität oft eine gute Notlösung. Damit sichern Sie Ihr Produkt ab dem Tag der Ausstellung.
Schutz vor Plagiate für Produkte, deren Markterfolg noch nicht sicher ist
Ausstellungspriorität ist als Schutz sinnvoll für Exponate, deren Markterfolg erst nach der Messe abschätzbar ist. Normalerweise wird die Präsentation auf einer Messe als neuheitsschädliche Vorveröffentlichung bewertet. Das heißt, Ihre Idee ist bereits öffentlich bekannt und kann nicht mehr als Patent angenommen werden. Auch mit einer Messepriorität können Sie nur in seltenen Ausnahmefällen nach der Ausstellung ein Patent erwirken. Schutzrechte als Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Marke können Sie mit einer Ausstellungspriorität in jedem Fall nachträglich beantragen.
Ihre Kampfansage gegen Plagiate - das sind die Kriterien für eine Ausstellungspriorität
1. Sie stellen auf einer offiziell anerkannten Messe aus (bekannt gegeben durch das Bundesjustizministerium im Bundesgesetzblatt – dies ist bei den meisten Messen und Fachmessen in Deutschland der Fall).
2. Sie lassen sich als Erfinder einen Messeprioritätsbeleg (Bestätigung, dass und wann Ihr Produkt ausgestellt wurde) von der Messeleitung erstellen.
3. Innerhalb von 6 Monaten melden Sie Ihr Produkt beim DPMA (Deut-
schen Patent- und Markenamt) in München an, um ein entsprechendes Schutzrecht dafür zu erhalten.
Gebrauchsmuster als Schutzrecht gegen Plagiate
Für technische Erfindungen ist vor allem das Gebrauchsmuster als Schutzrecht interessant: Damit können Sie fast alles schützen, was auch Patente schützen: eine technische Neuheit mit einem erfinderischen Schritt, die gewerblich verwertbar ist. Gebrauchsmuster lassen sich schneller und kostengünstiger anmelden. Sie werden durch ein Registrierverfahren eingetragen, bevor die Neuheit und die Erfindungshöhe eingehend untersucht werden.
Mit einem Gebrauchsmuster stetzen sie Schadensersatzansprüche gegen Plagiate durch
Der Nachteil zum Patent liegt hier klar auf der Hand: Die Rechtsbeständigkeit der Eintragung ist wegen der schwächeren Prüfung fraglich und kann im Verletzungsprozess in Zweifel gezogen werden. Der Vorteil: Sie können mit einem Gebrauchsmuster schon früh Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche gegen Nachahmer durchsetzen. Am besten, Sie melden rechtzeitig vor der Messe sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster an. So erlangen Sie schon sehr früh das Recht an Ihrer Idee.