Alle Eventualitäten werden berücksichtigt
Das macht das Dilemma deutlich, in dem der Datenschutz – nicht nur bei uns – steckt: Er versinkt in vagen, für die Praxis wenig tauglichen Datenschutzregelungen. Um sich gegen alle juristischen Eventualitäten zu wappnen, hat sich eingebürgert, alle möglichen datenschutzrechtlichen Belange auch in die Datenschutzerklärung aufzunehmen.
Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Ich rate Ihnen keineswegs davon ab, es genauso zu machen. Im Gegenteil: Da Legislative und Justiz in Ihrem Formalismus gefangen sind und das gesamte Datenschutzrecht sehr theoretisch gehalten ist, ist es sogar Ihre Pflicht, sich gegen alle Eventualitäten zu wappnen. Sie sind als Datenschutzbeauftragter ja letztlich derjenige, der Ihr Unternehmen vor dem Ungemach einer Datenschutzverletzung schützen soll. Und im Fall der Fälle dafür geradestehen muss.
Datenschutzerklärungen müssen immer länger werden
Und dann fragt niemand danach, wie wahrscheinlich der Eintritt denn war. Deshalb ist hier Vorsorge gefragt. Und die sieht eben so aus, dass Datenschutzerklärungen immer länger werden.
Dass das dem Nutzer nützt, wage ich zu bezweifeln. Ohne sich mit der Materie selbst zu befassen, wird er vieles von dem, was er in einer Datenschutzerklärung liest, gar nicht verstehen. Und weitaus wichtiger: Er wird es gar nicht erst lesen. Denn werktags 1 Stunde will damit wohl kaum jemand verbringen. Der Sinn und Zweck einer Datenschutzerklärung – nämlich aufzuklären – geht damit gänzlich verloren.
Datenschutzerklärungen gleichen sich
Dass heutzutage fast jede Datenschutzerklärung genau wie die andere aussieht, macht deren Einsatz auch kaum sinnhafter.
Ich bin gespannt, ob sich hier in den nächsten Monaten oder Jahren Lösungen anbieten werden, die praxistauglicher sind. Bis dahin aber müssen auch Sie weiter mit langen Datenschutzerklärungen leben.