Kundendatenschutz oder Kundendatenschatz ? Und wie beides Hand in Hand geht
Bei der Kundendatenschutz-Debatte führt oft schon die einfache Frage, was überhaupt zu den Kundendaten zählt, zu Diskussionen. Dabei ist die Antwort ganz einfach: Eigentlich alles. Ein einfaches Beispiel macht dies deutlich:
Sein Gegenüber mit vollem Namen anzusprechen und in das Gespräch immer wieder auch Informationen einzustreuen, die wir im Rahmen unser langjährigen Geschäftsbeziehung über ihn erfahren und uns gemerkt haben, gehört zum klassischen Einmaleins der Kommunikation. Verzichtet man auf derlei, hat man schnell einen unhöflichen Ruf. Vermerken Sie irgendwo diese Informationen für den nächsten Small-talk, sind Sie bereits mitten drin in den Anforderungen des Kundendatenschutzes.
Warum Kundendatenschutz auch aus ganz eigennützigen Motiven unerlässlich ist
Kundendaten sind nicht nur aus Sicht Ihrer Kunden hochsensibel und wertvoll, sondern auch für Ihr Unternehmen. Denn alle Informationen, die Sie über Ihre Kunden gesammelt haben, sind für Ihr Unternehmen im Rahmen der Neukundengewinnung, aber auch der Bestandskundenbeziehung von unvergleichbarem Wert. Geraten diese in falsche Hände, kann das immens gefährlich für Ihr Unternehmen werden. Insofern liegt es auch in Ihrem ureigensten Interesse, dem Thema Kundendatenschutz oberste Priorität einzuräumen.
Europäisches Recht für den Kundendatenschutz immer wichtiger
Nach zahlreichen Missbrauchsfällen, bei denen schwarze Schafe sensible Kundendaten weitergegeben haben, steht die Thematik nicht nur auf bundesdeutscher Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene immer stärker im Fokus. Länderübergreifende Regelungen sind auch deshalb von großer Wichtigkeit, da ein Großteil der Kundendaten mittlerweile online und somit auch über Landesgrenzen hinweg gesammelt werden.
Zu allem Überfluss widersprechen sich in der Praxis oft unterschiedliche Instanzen und die Rechtsprechung verschiedener Länder, was abschließende Beurteilungen im Kundendatenschutz weiter erschweren.
In welchen Fällen Regelungsbedarf besteht
Einen Schwerpunkt bildet zum einen die Fragestellung, wie personenbezogene Daten überhaupt erhoben werden dürfen. Hier spielen die Möglichkeiten und Grenzen des Adresshandels ebenso eine Rolle wie die notwendigen Werbeeinwilligungen.
Aber auch Bestandskundendaten erfordern eine konsequente Ausrichtung am Kundendatenschutz. Spätestens seit CRM und Big Data für viele Unternehmen die Basis für ihre nachhaltigen Kundenbeziehungen darstellen, werden auf den Unternehmens- und speziell den Marketingservern massenweise Kundendaten gesammelt, analysiert und weiterverarbeitet.
Transparenz und klare Kommunikation ist das A und O
Gerade durch das Vorpreschen einiger Internetgiganten, die hemmungslos online Kundendaten sammeln und aggregieren, fühlen sich viele Verbraucher schutzlos der Datenkralle ausgesetzt. Wichtig ist, dass Sie als Unternehmer
- größte Vorsicht in Bezug auf Ihre Kundendaten walten lassen,
- Kunden mit klaren Datenschutzvereinbarungen informieren, welche Daten Sie zu welchen Zwecken sammeln und
- Kunden auf Nachfrage klar kommunizieren, welche Daten Sie über sie erfasst haben und diese auf Wunsch natürlich auch zu löschen.
So schützen Sie Ihr Unternehmen vor internen Risiken und externen Angriffen!
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