Ob diese erfolgreich sein werden, ist eigentlich zunächst nicht wichtig, denn: Sie sorgen zunächst einmal für Ärger beim Abgemahnten und wer möchte schon der erste sein, der in einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang gezogen wird.
Kundendatenschutz: Weichen Sie auf andere Tracking-Tools aus
Deshalb: Fragen Sie bei Ihrer Marketing- und ihrer IT-Abteilung nach, ob bei Ihren Websites Google Analytics eingesetzt werden. Wenn ja, sollten Sie zunächst einmal auf andere Tracking Tools zurückgreifen, die keine IP-Adressen speichern oder diese anonymisieren und somit dem Datenschutz in Deutschland entsprechen.
Kundendatenschutz: Ausführlicher Bericht der Aufsichtsbehörden
Den ausführlichen Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zur „Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“ finden Sie hier: http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdfwww.lfd.m-v.de/dschutz/<wbr />beschlue/Analyse.pdf