Alle Gefährdungsfaktoren im Blick

Beim Ermitteln der Gefährdungen bei Reinigungsaufgaben gehen Sie strukturiert vor, z. B. anhand der üblichen Einteilung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.
Inhaltsverzeichnis

Im Fokus bei Reinigungsaufgaben stehen typischerweise die folgenden Gefährdungen:

  • chemische Gefährdungen für Haut, Hände und Augen durch Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln, z. B. Sanitärreiniger oder andere schadstoffhaltige Spezialreiniger
  • mechanische Gefährdungen durch Ausrutschen auf nassen Böden oder Stolpern über Eimer, Kabel, Wischmopp usw.
  • mechanische Gefährdungen durch eingesetzte Maschinen
  • und Geräte wie Kehrmaschine oder Industriesauger
  • Absturzgefahren durch das Verwenden von Leitern und Gerüsten, z. B. beim Reinigen von Fenstern oder Fassaden
  • Infektionsgefahren, z. B. beim Reinigen von Sanitärbereichen oder beim Umgang mit Abfällen

Bei der vermutlich typischsten und häufigsten Reinigungstätigkeit, dem Putzen mit einem feuchten Wischtuch oder Putzlappen, bestehen auf den ersten Blick durch die Tätigkeit selbst keine besonderen Gefahren. Man kann milde und hautfreundliche Putzmittel verwenden und außerdem Schutzhandschuhe tragen. So weit, so gut, doch haben wir es hier mit einer Situation zu tun, bei der das Verwenden von Persönlicher Schutzausrüstung zu einer neuen Gefährdung führt, der sogenannten Feuchtarbeit.

Kurz erklärt: Unter Feuchtarbeit versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Tätigkeit, bei der ein Mitarbeiter regelmäßig mehr als 2 Stunden in einem feuchten Milieu arbeitet oder flüssigkeitsdichte Handschuhen tragen muss. Gefährlich wird Wasser bei Feuchtarbeit aufgrund des sogenannten Okklusionseffekts. Dieser beschreibt die Folgen des Arbeitens bei ständiger Feuchte, wozu auch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe gehört. Dabei stauen sich unter dem Handschuh Wärme und Feuchtigkeit und der natürliche Säureschutzmantel der Haut geht verloren. Bakterien, Pilze und Schadstoffe können nun viel leichter eindringen.

Vergessen Sie neben diesen offensichtlichen Risiken nicht die mannigfachen weiteren Gefährdungen, die vielleicht weniger häufig zu Unfällen führen, aber in ihren Folgen schwerwiegend sein können:

  • elektrische Gefährdungen durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln in feuchten Umgebungen, etwa beim Dampfstrahlen oder Hochdruckreinigen
  • psychische Gefährdungen, z. B. bei Reinigungstrupps in ständig wechselnden Besetzungen und Einsatzorten 
  • Risiken durch Alleinarbeit, z. B. durch fehlende Notrufmöglichkeit beim Reinigen in engen Räumen, Behältern oder schwer zugänglichen Bereichen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch leicht entzündliche Reinigungsmittel, ölgetränkte Putzlappen oder falsches Anwenden; hier können sich z. B. Reinigungsmittel durch Vermischen erhitzen

Gerade der letzte Punkt wird oft völlig unterschätzt. Doch auch vermeintlich harmlose Reinigungsmittel können bei unbedachtem Einsatz zu gefährlichen Situationen führen (s. Unfallbeispiel im Kasten).

Unfallbeispiel:
 Verbrennungen bei Reinigungsaufgabe

Beim Säubern eines Nass-Trocken-Industriestaubsaugers war ein Mitarbeiter mit der Reinigungsleistung durch einen Putzlappen nicht zufrieden. Er sprühte daher ein Universal-Reinigerspray in den Ansaugbehälter des Geräts. Als er dann das Gerät einschaltete, kam ihm aus dem Gebläse eine Stichflamme entgegen. Denn das Luft-Spray-Gemisch hatte sich entzündet. Der Mitarbeiter erlitt Verbrennungen an Gesicht und Arm.

Technische Schutzmaßnahmen

Zu den wichtigsten technischen Schutzmaßnahmen bei Reinigungsaufgaben zählt der einwandfreie Zustand der verwendeten Arbeitsmittel. Achten Sie besonders auf rutschfeste Leitern und Aufstiegshilfen zum Reinigen von Fenstern oder hochgelegenen Bereichen. Selbstverständlich sollen auch alle eingesetzten Geräte und Maschinen (Hochdruckreiniger, Industriesauger, Kehrmaschinen usw.) gemäß ihren eigenen Gefährdungsbeurteilungen in einem sicheren Zustand und mit Betriebsanweisungen versehen sein. Auch Ihre Putzkammer sollte in Sachen Beleuchtung und Raumklima den technischen Anforderungen entsprechen. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Geräte und Einrichtungen bereitstehen, wie Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, abschließbare Schränke für Gefahrstoffe, Dosierhilfen zum Abfüllen, Auffangwannen usw.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Gerade bei vermeintlich einfachen und täglichen Aufgaben kommt eine effiziente Organisation dem Arbeitsschutz zugute. Vermeiden Sie daher, dass in Ihrem Betrieb „irgendwer“ nach Bedarf und ohne Plan mit dem Putzen oder Entstauben beginnt. Stellen Sie stattdessen einen Reinigungsplan auf, der berücksichtigt,   

  • wie oft welche Räume, Gebäude, Arbeitsbereiche auf welche Weise gereinigt werden müssen,
  • wer für welche Reinigungsaufgaben zuständig ist,
  • wo die dafür benötigten Arbeits- und Reinigungsmittel gelagert werden,
  • welche Bereiche ausschließlich von externen Fachkräften mit entsprechender Ausrüstung gereinigt werden dürfen, etwa Dachrinnen, Silos, Tanks, elektrische Schaltschränke usw.,
  • wie die Entsorgungswege von Abfällen festgelegt sind, z. B. von Lebensmittelresten oder Produktionsabfällen.

Eine der klassischen Gefährdungen bei Reinigungsarbeiten ist das Ausrutschen auf nassen Böden. Oft lässt sich diese Gefahr nicht ausschließen, weil z. B. die Bodenbeschaffenheit und die Umgebungsfaktoren ein schnelles Trocknen nicht zulassen. In diesem Fall sollten Sie das Reinigen möglichst so organisieren, dass ein feuchtes Wischen keinesfalls zu Zeiten durchgeführt wird, in denen viele Personen in dem betroffenen Bereich unterwegs sind. Sollte jedoch ein Reinigen während der Betriebszeiten notwendig sein, müssen Sie dafür sorgen, dass gefährdete Bereiche bis zum vollständigen Abtrocknen gesperrt und gekennzeichnet werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Reinigungstätigkeiten setzen bereits vor dem Beginn der eigentlichen Arbeit an. Auch bei der Arbeitsvorbereitung kann vieles schiefgehen. Mit den folgenden Maßnahmen beugen Sie vor:

  • Reinigungsmittel und Vorräte haben einen festen Platz und werden dort sachgerecht aufbewahrt.
  • Dieser Platz (Besenkammer, Putzschrank, Reinigungsmittellager oder Ähnliches) wird regelmäßig auf Sauberkeit (Pfützen, eingetrocknete Flüssigkeitsreste), Ordnung, Chemikalien mit abgelaufenem Verfallsdatum oder nicht zulässige Inhalte (Getränkekisten, Müll) kontrolliert.
  • Zum Ab- und Umfüllen von Reinigungsflüssigkeiten stehen geeignete Hilfsmittel wie Dosierhilfen und Auffangwannen zur Verfügung.