PSAgA: Arbeitgeber-Pflichten & richtige Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
- Was ist die PSAgA?
- In welchen Fällen ist die PSAgA gesetzlich verpflichtend?
- Welche Pflichten müssen Unternehmen in Bezug auf die PSAgA erfüllen?
- Welche Ausführungen gehören zur PSAgA?
- Checkliste: Was ist bei der Auswahl der PSAgA zu beachten?
- Werterhalt & Sicherheit: Achten Sie auf Prüffristen und fachgerechte Lagerung
- Wie müssen die Ausrüstungsgegenstände gekennzeichnet werden?
- Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung der PSAgA zu beachten?
- Wie und wann müssen Arbeitnehmer in Bezug auf die PSAgA unterwiesen werden?
- Haftung und Konsequenzen: Ihr Risiko bei Pflichtverletzungen
- Fazit: Warum Arbeitsschutz Chefsache sein muss
Was ist die PSAgA?
Als „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ wird eine spezifische Sicherheitsausrüstung bezeichnet, die individuell am Körper getragen wird. Sie ist die letzte Stufe der Sicherheitskette und darf nur eingesetzt werden, wenn vorrangige technische Lösungen (wie Geländer oder Netze) nicht praktikabel sind.
Die PSAgA besteht im Kern aus einem Auffanggurt (Ganzkörpergurt) und einem System zur Energieaufnahme (z. B. Falldämpfer), das sicherstellt, dass die beim Auffangen entstehenden Kräfte den Körper nicht verletzen. Während Netze und Plattformen alle Mitarbeiter im Bereich pauschal sichern, erfordert PSAgA die aktive Mitwirkung des Trägers, eine spezielle Unterweisung und eine tägliche Sichtprüfung durch den Nutzer.

In welchen Fällen ist die PSAgA gesetzlich verpflichtend?
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz bildet ein engmaschiges Netz aus Gesetzen und Verordnungen. Im Kern regelt die PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV), dass Schutzausrüstung immer dann zwingend ist, wenn Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Ergänzt wird dies durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199, die den praktischen Einsatz und das notwendige Rettungswesen detailliert vorschreiben.
Die entscheidende praxisnahe Konkretisierung liefert die ASR A2.1 (Technische Regel für Arbeitsstätten). Sie legt fest, ab welcher Höhe Sie als Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Dabei gilt die strenge Rangfolge: Kollektivschutz (z. B. Geländer) geht immer vor Individualschutz (PSAgA).
In der Praxis bedeutet das für Sie als Unternehmer vor allem eines: Sie haben keine freie Wahl. Sie dürfen nicht einfach aus Bequemlichkeit oder zur Kostenersparnis Gurte verteilen, wenn man stattdessen ein Geländer aufstellen könnte. Dieses Prinzip nennt sich STOP-Prinzip (Rangfolge der Schutzmaßnahmen) und wird bei jedem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft oder Staatsanwaltschaft als Erstes geprüft.
| Absturzhöhe | Einsatzbereich / Situation | Art der Sicherung |
| ab 0,00 m | Über Wasser oder versinkbaren Stoffen (Flüssigkeiten, Schüttgut) | Zwingend ab dem ersten Zentimeter |
| ab 1,00 m | Wandöffnungen, freiliegende Treppenläufe, Podeste | Absturzsicherung erforderlich |
| ab 2,00 m | Alle übrigen Arbeitsplätze und Verkehrswege | Regelfall für Sicherungspflicht |
| ab 3,00 m | Speziell bei Arbeiten auf Gerüsten | Zusätzliche Anforderungen nach DGUV |
Sonderfall auf Baustellen
Auf Baustellen gelten gemäß Arbeitsstättenverordnung (Anhang 5.2) ähnliche Grenzwerte. Eine der wenigen Ausnahmen besteht bei Arbeiten auf Dächern mit einer Neigung von maximal 22,5° und einer Gesamtfläche von unter 50 m². Hier kann auf PSAgA verzichtet werden, sofern die Absturzkante klar erkennbar ist und die Mitarbeiter besonders unterwiesen sowie körperlich geeignet sind.
Welche Pflichten müssen Unternehmen in Bezug auf die PSAgA erfüllen?
Die Paragrafen 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes gehen auf die Pflichten von Unternehmen in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter ein. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet:
- Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen,
- Alle Maßnahmen fortlaufend auf Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen,
- Für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel kostenlos bereitzustellen.
Gemäß § 2 und 3 der PSA-BV müssen Unternehmen ebenfalls darauf achten, dass die zur Verfügung gestellte PSAgA:
- den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entspricht,
- Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bietet,
- für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,
- die ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entspricht und
- den Beschäftigten individuell passen (PSAgA ist grundsätzlich personenbezogen anzuschaffen).
Hinzu kommen folgende Pflichten:
- Gezielte Prüfung sowie Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen und eine ordnungsgemäße Lagerung durch den Arbeitgeber stellen sicher, dass die persönliche Schutzausrüstung während der gesamten Benutzungsdauer effektiv funktioniert und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Erforderliche Informationen für die Benutzung ist für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
Zusammenfassend ist der Arbeitgeber in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verpflichtet, die Schutzausrüstung für seine Mitarbeiter anzuschaffen, diese regelmäßig zu warten und instand zu halten, eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und durch Betriebsanweisungen und Schulungen eine umfassende und professionelle Schulung zu gewährleisten.
Welche Ausführungen gehören zur PSAgA?
Zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehören die folgenden Systemkomponenten bzw. Produkte:
- Auffanggurte,
- Verbindungsmittel,
- Anschlageinrichtungen,
- Mitlaufende Auffanggeräte,
- Falldämpfer,
- Höhensicherungsgeräte.
Wie schützen Auffanggurte bei Stürzen?
Auffanggurte sind so konzipiert, dass sie die Kräfte eines Sturzes gleichmäßig auf den Körper verteilen, sodass kein einzelner Körperteil zu stark belastet wird. Die Gurte des Auffanggurtes sind außerdem verstellbar, sodass sie je nach Bedarf angezogen oder gelockert werden können. Die DIN EN 361 erklärt, dass ein Auffanggurt aus Gurtbändern, Beschlagteilen, Schnallen oder anderen Einzelteilen besteht, die so angeordnet und zusammengesetzt sind, dass der Auffanggurt eine Person im Falle eines Sturzes am gesamten Körper unterstützt und die Kräfte, die auf den Körper einwirken, dämpft.
Welche Aufgaben haben Verbindungsmittel bei der PSAgA?
Verbindungsmittel der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz können Sicherungsseile oder ein Anschlagpunkt sein. In der DIN EN 354 wird geregelt, dass Verbindungsmittel „als verbindende Einzelteile oder verbindende Bestandteile in persönlichen Absturzschutzsystemen (Rückhaltesystem, Arbeitsplatzpositionierungssystem, System für seilunterstützten Zugang, Auffangsystem und Rettungssystem) verwendet werden.“
Was leisten Anschlageinrichtungen in der PSAgA?
Verankerungsvorrichtungen oder Anschlageinrichtungen werden verwendet, um ein Sicherheitsseil oder einen Auffanggurt an einer Struktur zu befestigen, damit ein Mitarbeiter bei einem Absturz aufgefangen werden kann. Zu den üblichen Verankerungsvorrichtungen gehören Gerüste, an denen man sich einhacken kann. Anschlageinrichtungen umfassen gemäß der DIN EN 795 ortsfeste oder bewegliche Anschlagpunkte. Damit Anschlageinrichtungen im Falle eines Sturzes schützen, müssen sie entweder fest oder reversibel mit dem Untergrund oder Bauwerk verbunden sein. Im Falle eines Sturzes halten Anschlageinrichtungen den Mitarbeiter und leiten die auftretenden Kräfte sicher ab.
Was sind mitlaufende Auffanggeräte?
Mitlaufende Auffanggeräte werden in der Regel in Verbindung mit einem Ganzkörpergurt verwendet. Solche Produkte ermöglichen es einem Mitarbeiter, sich frei zu bewegen und gleichzeitig gegen die Sturzgefahr gesichert zu sein. Gemäß der DIN-Norm EN 353-2 handelt es sich um „selbstständig blockierende, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung, die an einem oberen Anschlagpunkt befestigt werden können.“
Welche Schutzfunktion bringen Falldämpfer mit?
Mitlaufende Auffanggeräte werden in der Regel in Verbindung mit einem Auffanggurt verwendet. Sie ermöglichen es dem Mitarbeiter, sich entlang einer Führung frei zu bewegen, während das Gerät im Falle eines Sturzes sofort selbstständig blockiert. Gemäß DIN EN 353-2 handelt es sich um „selbstständig blockierende, mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung“.
Wie funktionieren Höhensicherungsgeräte?
Höhensicherungsgeräte haben die Aufgabe, die Kräfte, die bei einem Sturz aus großen Höhen entstehen, zu reduzieren. Diese Produkte bestehen aus einer Trommel und einem Sturzseil, dass in den meisten Fällen aus einem Drahtseil, einem Gurtband und einem Chemiefaserseil besteht. Ein spezieller Mechanismus und ein integrierter Bandfalldämpfer sorgen dafür, dass das Seil, dass fachlich als Verbindungsmittel bezeichnet wird, im Falle eines Sturzes automatisch ins Gehäuse zurückgespult wird und die Fallhöhe verkürzt.
Checkliste: Was ist bei der Auswahl der PSAgA zu beachten?
Bei der Auswahl der PSAgA müssen Sie sicherstellen, dass die Ausrüstung nicht nur die CE-Kennzeichnung trägt, sondern auch spezifisch für den geplanten Einsatzbereich (z. B. horizontale Nutzung an Kanten) zugelassen ist. Zudem ist die PSAgA grundsätzlich personenbezogen bereitzustellen, um eine optimale Passform und Hygiene zu gewährleisten.
Die folgende Checkliste dient Ihnen als praktisches Werkzeug für die Wareneingangskontrolle und die regelmäßige Überprüfung Ihres Bestands. Sie hilft Ihnen dabei, formale Fehler bei der Zulassung (wie fehlende Kennnummern) oder technische Risiken (wie unzulässige Komponentenkombinationen) sofort zu identifizieren. Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihre Dokumentationspflichten zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter mit Material arbeiten, das den strengen Anforderungen entspricht.
| Erledigt? | Prüfpunkt | Was ist in der Praxis zu tun? |
|---|---|---|
| ja | CE-Kennzeichnung | Prüfen, ob hinter dem CE-Zeichen die vierstellige Kennnummer der Prüfstelle (z. B. CE 0123) aufgedruckt ist. |
| ja | Normen-Abgleich | Sicherstellen, dass die relevante DIN EN Norm (z. B. EN 361 für Gurte) dauerhaft auf dem Produktetikett steht. |
| ja | Verwendungsdauer | Herstellungsdatum prüfen: Ist die maximale Lebensdauer laut Hersteller (meist 6–10 Jahre) noch nicht überschritten? |
| ja | Einsatzbereich | Bei Flachdach-Arbeiten prüfen: Ist das System explizit als „kantengeprüft“ für horizontale Nutzung gekennzeichnet? |
| ja | Konformität | Liegt die EU-Konformitätserklärung des Herstellers (gemäß Verordnung 2016/425) in den Unterlagen vor? |
| ja | Systemeinheit | Sind Gerät und Führung (Seil) vom selben Hersteller oder nachweislich als Kombination zertifiziert? |
| ja | Sichtprüfung | Sind Gurtbänder, Nähte und Karabiner frei von Schnitten, Ausfransungen, Verformungen oder Korrosion? |
| ja | Prüffrist | Ist die letzte Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (alle 12 Monate) aktuell und dokumentiert? |
Werterhalt & Sicherheit: Achten Sie auf Prüffristen und fachgerechte Lagerung
In den DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 ist verankert, dass die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einmal pro Jahr von einem Sachkundigen auf Verwendbarkeit und Schäden zu prüfen ist. Wird die PSAgA regelmäßig im Arbeitseinsatz verwendet, sollte die Schutzausrüstung in engeren Abständen geprüft werden.
Die Gebrauchsdauer ist spezifisch und hängt vom Material und den Einsatzbedingungen ab. Gurte und Seile sind regelmäßig nach den Zeitangaben der Hersteller zu prüfen. Die Anwender der PSAgA hingegen sind dazu angehalten, die Schutzausrüstung vor jeder einzelnen Benutzung zu kontrollieren.
Wie ist die PSAgA aufzubewahren?
Eine falsche Lagerung kann die Sicherheitsfasern Ihrer Gurte und Seile unbrauchbar machen, noch bevor die theoretische Lebensdauer abgelaufen ist. Um die Materialfestigkeit zu garantieren, ist die PSAgA wie folgt aufzubewahren:
- UV-Schutz: Lagern Sie die Ausrüstung unbedingt dunkel. Direkte Sonneneinstrahlung macht Kunstfasern spröde und führt zu unsichtbaren Festigkeitsverlusten.
- Klimakontrolle: Ideal ist eine trockene Lagerung bei moderaten Temperaturen (0 °C bis 35 °C) und einer Luftfeuchtigkeit zwischen 20 % und 60 %. Vermeiden Sie Feuchtigkeit, um Schimmelbildung und Korrosion an Metallteilen zu verhindern.
- Chemische Reinheit: Halten Sie die PSAgA strikt fern von Ölen, Fetten, Lösungsmitteln oder Säuren (z. B. Autobatterien). Schon geringe Mengen können die Tragfähigkeit der Gurte zerstören.
- Hygiene & Ordnung: Bewahren Sie die Ausrüstung hängend oder locker verstaut an einem sauberen, belüfteten Ort auf.
- Status-Trennung: Lagern Sie neue und gebrauchte (oder zur Prüfung anstehende) PSAgA optisch getrennt, um Verwechslungen beim schnellen Zugriff am Morgen auszuschließen.
Lassen Sie nasse Ausrüstung niemals in einer Tasche oder im Auto liegen. Sie muss bei Raumtemperatur (nicht auf der Heizung!) vollständig trocknen, bevor sie eingelagert wird.
Wie müssen die Ausrüstungsgegenstände gekennzeichnet werden?
Auf Grundlage der DGUV-Regeln 112_198, ist jegliche Schutzausrüstung, die zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gehört, wie folgt zu kennzeichnen:
- Namen, Zeichen oder andere Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten,
- Typen- und Modellbezeichnung der Ausrüstung,
- Chargen- oder Seriennummer,
- Nummer und Jahr der entsprechenden DIN-EN-Norm,
- Piktogramm mit Hinweisen, dass Benutzer die Herstellerinformationen lesen müssen.
Ebenfalls grundlegend für die Kennzeichnung ist die DIN EN 365, die die allgemeinen Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Prüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung festlegt.
Was ist bei der Gefährdungsbeurteilung der PSAgA zu beachten?
Bei der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen zunächst alle potenziellen Absturzstellen am Arbeitsplatz individuell ermittelt werden. Dabei gilt der rechtliche Grundsatz, dass die PSAgA lediglich die letzte Schutzmaßnahme darstellt. Der Arbeitgeber muss schriftlich dokumentieren, dass ein vorrangiger Kollektivschutz, wie beispielsweise ein Gerüst oder ein Geländer, aus technischen oder baulichen Gründen nicht realisierbar ist.
Ein entscheidender Faktor in der Beurteilung ist zudem die Berechnung des notwendigen Sturzfreiraums, um sicherzustellen, dass ein fallender Mitarbeiter nicht auf Hindernisse oder den Boden aufschlägt. Darüber hinaus muss die Gefährdungsbeurteilung ein konkretes Rettungskonzept enthalten, da ein längeres Hängen im Gurt zum lebensgefährlichen Hängetrauma führen kann und eine Rettung innerhalb weniger Minuten gewährleistet sein muss.
Wie und wann müssen Arbeitnehmer in Bezug auf die PSAgA unterwiesen werden?
Die Unterweisung der Beschäftigten muss zwingend vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit sowie danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Da die PSAgA zur Kategorie III der Schutzausrüstungen gehört, die vor tödlichen Gefahren schützen, darf die Unterweisung nicht rein theoretisch erfolgen. Sie muss nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-198 zwingend praktische Übungen beinhalten, die das korrekte Anlegen des Auffanggurtes, die richtige Auswahl der Anschlagpunkte und vor allem die Durchführung von Rettungsmaßnahmen umfassen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterweisung detailliert zu dokumentieren und von den Teilnehmern gegenzeichnen zu lassen, da dieser Nachweis im Falle eines Unfalls als wesentliches Entlastungsdokument dient, um den Vorwurf des Organisationsverschuldens zu entkräften.
Haftung und Konsequenzen: Ihr Risiko bei Pflichtverletzungen
Die Missachtung der Vorschriften zur PSAgA ist für den Unternehmer kein Kavaliersdelikt, sondern ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko. Im Falle eines Unfalls wird die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht prüfen, ob die Gefährdungsbeurteilung aktuell war, die Ausrüstung vorschriftsmäßig geprüft wurde und die Mitarbeiter praktisch unterwiesen waren. Werden hier Lücken festgestellt, drohen schwerwiegende Konsequenzen:
- Regressansprüche der Sozialversicherung: Bei grober Fahrlässigkeit, wozu bereits das Fehlen der jährlichen Sachkundigenprüfung oder eine unzureichende Unterweisung zählen, kann die Berufsgenossenschaft die Heilbehandlungskosten sowie Rentenzahlungen für den verunfallten Mitarbeiter vom Unternehmer zurückfordern (Regress). Diese Summen können schnell in die Millionenhöhe gehen.
- Strafrechtliche Folgen: Kommt es zu einem schweren Sturz oder gar einem Todesfall, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gegen die verantwortlichen Personen (Unternehmer oder bestellte Führungskräfte) ein. Hier drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
- Bußgelder und Stilllegung: Bereits bei Routinekontrollen können Behörden bei mangelhafter PSAgA-Organisation Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängen. Zudem kann die Baustelle oder der Betriebsteil sofort stillgelegt werden, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führt.
- Zivilrechtliche Haftung: Der verunfallte Mitarbeiter oder dessen Angehörige können Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatz geltend machen, wenn nachgewiesen wird, dass der Schutz durch Versäumnisse des Arbeitgebers unzureichend war.
Fazit: Warum Arbeitsschutz Chefsache sein muss
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass beispielsweise eine GmbH-Struktur haftungstechnisch keinen „Freibrief“ für Geschäftsführer darstellt. Bei der PSAgA handelt es sich um Schutzausrüstung der höchsten Kategorie, bei der Versäumnisse unmittelbar die persönliche Haftung auslösen können. Während die GmbH für Bußgelder geradestehen mag, trifft Sie die strafrechtliche Verantwortung bei Unfällen sowie die Gefahr eines persönlichen Regresses durch die Berufsgenossenschaft immer als handelnde Person.
Werden grundlegende Pflichten wie die jährliche Sachkundigenprüfung oder die praktischen Rettungsübungen ignoriert, wertet die Rechtsprechung dies oft als grobe Fahrlässigkeit oder Organisationsverschulden. In diesem Fall schützt Sie das Gesellschaftsvermögen nicht vor dem Zugriff auf Ihr Privatvermögen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Ein rechtssicheres Management der PSAgA ist daher weit mehr als eine bürokratische Last. Es ist Ihre wichtigste Absicherung, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass Sie als Geschäftsführer Ihrer Garantenstellung vollumfänglich nachgekommen sind. Nur durch die Kombination aus geprüfter Ausrüstung, fachgerechter Lagerung und einer lückenlosen Dokumentation minimieren Sie nicht nur das Unfallrisiko für Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.



