Dem Urteil lag die Klage einer Sicherheitsingenieurin zugrunde, die bei der Landeshauptstadt Potsdam als Sicherheitsfachkraft beschäftigt war. Zunächst war die Angestellte in einer Stabsstelle organisatorisch unmittelbar dem Oberbürgermeister unterstellt.
SiFa ist unmittelbar der Betriebsleitung zu unterstellen
Im Zuge einer Strukturreform wurde der arbeitssicherheitstechnische Dienst jedoch einem untergeordneten Geschäftsbereich zugeordnet, der vom Ersten Beigeordneten geleitet wird. Dies befand das BAG als rechtswidrig: Denn die unmittelbare Unterstellung unter den Dienstherrn bzw. Betriebsleiter dient sowohl der Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit als auch der Herausstellung der Bedeutung der Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nur so kann ihre Unabhängigkeit bei der Beratung des Arbeitgebers in Sachen Arbeitssicherheit gewährleistet werden (BAG, Urteil vom 15.12.2009, Az. 9 AZR 769/08).