Für diese Kennzeichnung sind vorgeschrieben:
- die Bezeichnung des Stoffs oder der Zubereitung
- das entsprechende Gefahrensymbol
- die zugehörige Gefahrenbezeichnung (z. B. „Reizend“)
Bei Lagerbehältern ist diese Anforderung erfüllt, wenn die Kennzeichnung im Bereich der Füll- und Entleerstelle angebracht ist.
Rohrleitungen, in denen gefährliche Chemikalien transportiert werden, müssen Sie ebenfalls kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mehrfach und gut sichtbar in unmittelbarer Nähe der gefahrenträchtigen Stellen, etwa Schieber, Anschluss- oder Abfüllstellen, angebracht sein.
So kennzeichnen Sie eine Rohrleitung mit Wasserstoffperoxid, 30 %:
Sichtbar verlegte Rohrleitungen müssen auch dann mit der Angabe des Durchflussstoffs gekennzeichnet sein, wenn sie keine Gefahrstoffe enthalten. Die Spitze des Kennzeichnungsschilds (siehe die nachfolgende Abbildung) zeigt die Durchflussrichtung an.
Abb.: Schild zur Markierung einer Abluftleitung in Durchflussrichtung
Die Farbe des Schilds richtet sich nach der Stoffgruppe, wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht. Demnach sind für jede Gruppe ein spezieller Farbton als Grundfarbe und eine bestimmte Schriftfarbe vorgeschrieben. Damit Sie bei der Auswahl der Farbtöne ganz sicher sein können, ist zusätzlich die Nummer des Farbtons gemäß dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Farbkennzeichnung (RAL) angegeben. Diese Farbstandards gelten weltweit.
Tabelle 2: Farbkennzeichnung von Rohrleitungen gemäß Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3
Gruppe | Durchflussstoff | Farbname/nächstliegendes Farbmuster | Schrift/Rand |
1 | Wasser | Grün, RAL 6018 | Weiß |
2 | Wasserdampf | Rot, RAL 3000 | Weiß |
3 | Luft | Grau, RAL 7001 | Schwarz |
4 | Brennbare Gase | Gelb, RAL 1021 | Schwarz |
5 | Nichtbrennbare Gase | Gelb, RAL 1021 | Schwarz |
6 | Säuren | Orange, RAL 2003 | Schwarz |
7 | Laugen | Violett, RAL 4001 | Weiß |
8 | Brennbare Flüssigkeiten | Braun, RAL 8001 | Weiß |
9 | Nichtbrennbare Flüssigkeiten | Braun, RAL 8001 | Weiß |
0 | Sauerstoff | Blau, RAL 5015 | Weiß |