Die Frage: Eine unserer Arbeitnehmerinnen sitzt am PC und klagt seit einigen Wochen über Sehprobleme. Müssen wir etwas unternehmen?
Zahlreiche Gesundheitsschäden durch Bildschirmarbeit möglich
Die Antwort: Ja, da sollten Sie schnellstens handeln um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu entgehen. Die Arbeit am PC ist nicht einfach. Sowohl Rücken und Gelenke wie auch die Augen werden schwer belastet. Die Tränenflüssigkeit wird nicht mehr ausreichend über die Horn- und Bindehaut verteilt. Das liegt daran, dass die Blinkfrequenz des Lidschlags bei der Computerarbeit deutlich abnimmt. Diese Benetzungsstörung kann zum Juckreiz, müden Augen, Brennen oder einem Fremdkörpergefühl der Augen führen.
Was die Arbeitsplatzverordnung zur Bildschirmarbeit vorschreibt
Wichtig ist auch eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz. Zudem sollten Sie Ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass diese immer wieder Ihre Augen vom Bildschirm lösen sollten. Der gelegentliche und regelmäßige Blick in die Ferne ist dabei unerlässlich. Auch eine Bildschirmbrille kann bei Problemen helfen. Der Arbeitgeber hat seinen am PC sitzenden Arbeitnehmer nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnu<wbr />ng
- vor der Tätigkeit und
- danach in regelmäßigen Zeitabständen
- Augenuntersuchungen und bei Bedarf eine Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen.
Wie hochwertig eine solche Brille sein muss, steht in der Verordnung nicht. In der Praxis bezuschussen viele Arbeitgeber Brillen mit einem Festbetrag. Möchte einer Ihrer Arbeitnehmer ein teureres oder schöneres Modell, muss er eben selbst draufzahlen.