Spontan haben wir ja gesagt. Aber bei der Mittagspause ist es ja wohl so, dass der Weg zur Kantine versichert ist, der Aufenthalt in der Kantine aber nicht. Ist das dann beim Rauchen genauso?
Antwort: Ja, da haben Sie den richtigen Schluss gezogen. Der Versicherungsschutz besteht generell nicht während der gesamten Dauer des Aufenthalts im Betrieb. Maßgeblich ist, ob im Zeitpunkt des Unfalls eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird. Wenn Sicherheitsvorschriften oder betriebliche Regelungen das Rauchen im Betrieb verbieten oder nur in bestimmten Bereichen zulassen, besteht Versicherungsschutz lediglich auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich, jedoch nicht während des Rauchens.
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