Auf Baustellen ist die Brandgefahr besonders groß: Schweißarbeiten oder achtlos weggeworfene Zigaretten können schnell dazu führen, dass sich herumliegende Baumaterialien, Abfälle oder Farbkanister entzünden.
Bei Stichproben stellen die Arbeitsschutzbehörden immer wieder fest, dass elementare Brandschutzvorschriften verletzt werden:
- Feuerlöscher fehlen,
- Brandschutzübungenwerden selbst auf Großbaustellen nicht durchgeführt,
- Fluchtwege sind versperrt.
Sorgen Sie deshalb dafür, dass die folgenden Grundregeln für den Brandschutz auf Baustellen unbedingt befolgt werden.
- Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl auch auf Baustellen Pflicht.
- Auf einer Baustelle mit Schweißarbeiten sollten z. B. bei 50 m2 Fläche 2 Feuerlöscher der Größe IV und 2 zusätzliche Löscher für alle weiteren 200 m2 vorhanden sein.
- Feuerlöscher müssen immer leicht zu erreichen und ihr Standort muss deutlich gekennzeichnet sein.
- In regelmäßigen Abständen Brandschutzübungen durchführen, dabei auch die Handhabung der Feuerlöscher trainieren. Je häufiger die Beschäftigten wechseln, desto öfter muss geübt werden!
- Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit passierbar sein und dürfen nicht durch Baumaterial oder -maschinen blockiert sein.
- Halten Sie Ordnung auf der Baustelle! Lassen Sie Bauschutt und Abfälle möglichst schnell entfernen.
- Auch wenn Brände aus eigener Kraft gelöscht wurden: Immer die Feuerwehr rufen, um ein Wiederaufflammen des Brandes sicher zu verhindern!
- Feuerlöscher nach Benutzung wieder auffüllen und durch einen Sachverständigen (z. B. Brandschutz- Fachbetrieb) prüfen lassen!
TIPP: Hinweise für die Anzahl der Feuerlöscher je nach Brandgefährdung der Arbeitsstätte gibt die BGR 133 (Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern).