Gütesiegel und Produktkennzeichnungen für alle Branchen und in großer Vielzahl
Dazu steht eine Vielfalt internationaler, nationaler oder regionaler Prüfzeichen und Gütesiegel zur Verfügung. Doch welche von ihnen lohnen den Zeit- und Kostenaufwand für den Vertrieb?
Gütesiegel
Zeichen, die nach einem besonderen Prüfverfahren vom RAL, dem Deutschen Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung e. V., als Gütesiegel
anerkannt worden sind. Im Vordergrund steht die Sicherung der Qualität bzw. Güte von Produkten auf der Basis von Qualitätsstandards und gesetzlichen Grundlagen und Normen.
Prüfzeichen
Labels, die von wissenschaftlich-technischen Instituten nach Überprüfung sicherheitstechnischer Anforderungen (z. B. VDE-Zeichen, GS-Zeichen, TÜV-Prüfzeichen) vergeben werden. Es werden sowohl aufwändige Laboruntersuchungen als auch stichprobenartige Kontrollen nach bereits bestehenden Prüfberichten durchgeführt.
Umweltzeichen
Produktbezogene Kennzeichen, die sich auf die Umwelteigenschaften eines Produktes beziehen (z. B. umweltschonend hergestellt, geringe Schadstoffbelastungen oder besonders umweltfreundliche Entsorgung).
Gütesiegel und Prüfzeichen für IT-Hardware
Für IT-Hardware sind nur 2 Kennzeichen gesetzlich gefordert
Label für IT-Produkte weisen entweder nach, dass sie gesetzlichen Anforderungen genügen (Inverkehrbringung oder Nutzung in bestimmten Branchen und Arbeitsumgebungen) oder dass sie sich einer freiwilligen Zertifizierung unterzogen haben.
Seit 2005 müssen Sie beim Inverkehrbringen kennzeichnen, dass Sie die Umweltschutzziele (Produktrücknahme und Recycling) berücksichtigt haben. Die 1. Richtlinie dieser Kategorie ist die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG. Für IT-Hardware gilt die gesetzliche Mindestanforderung:
CE-Zeichen (verbindlich seit Januar 1997): Bestätigung der Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“
Durchgestrichene Mülltonne (verbindlich seit August 2005): Bestätigung der für den Verbraucher kostenlosen Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Für IT-Hardware wie Server, Massenspeicher, PC, Bildschirm, Tastatur, PC-Maus, Drucker, Scanner, Netzwerkkomponenten, Handy, PDA etc. gelten folgende EU-Richtlinien:
- Niederspannungsrichtlinie2006/ 95/EC (ersetzt 73/23/EWG)
- Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit2004/108/ EG (ersetzt 89/336/EWG)
- CE-Richtlinie93/68/EWG
- R&TTE-Richtlinie1999/5/EG
Einen Leitfaden zur CE-Kennzeichnung finden Sie auf den Internetseiten des BITKOMS unter Publikationen.
Gütesiegel und Prüfzeichen auf freiwilliger Basis
Freiwillige Produktkennzeichen sind oft überbewertet. In manchen Fällen erwarten Ihre Kunden, dass eine unabhängige Prüfstelle gewisse Prüfzeichen für Ihre Produkt vergibt. Sie können sich freiwillig dazu entscheiden, den Aufwand und die Kosten dieser Prüfungen zu tragen und eventuell damit zu werben. Häufig wird die Bedeutung solcher Zeichen jedoch überbewertet. Ein Label ist auch kein Garant für ein besseres Produkt. Allerdings verlangen Ausschreibungen oder Verkaufsverhandlungspartner immer häufiger Zertifizierungen, die nicht immer Sinn machen. Versuchen Sie, in diesen Fällen heraus zu finden, welche Bedenken Ihre Partner konkret haben. In der Regel werden Sie einen weniger aufwändigen Nachweis führen können.
Gütesiegel und Zertifizierungen - wenn Sie dem Kundenwunsch nachkommen, dann sollten Sie die wichtigsten kennen!
Blauer Engel: Bestätigung der Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen an umweltschonende Produkte und Dienstleistungen“,z. B. Einsatz von Rohstoffen, Herstellung, Gebrauch, Lebensdauer und Entsorgung. IT-Produkte müssen unter anderem recycelbar, emissionsarm (Geräusche und Partikel) sowie energiesparend konstruiert sein und über „relevante Verbraucherinformationen verfügen“.
GS-Zeichen: Anforderungen an die Produktsicherheit (z. B. EN 60950), elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), elektromagnetische Felder (EMF), Funkschnittstellen, akustische Schnittstelle, ergonomische Kriterien (für Produkte von Bildschirmarbeitsplätzen wie PC, Notebook, Bildschirme, Tastaturen)
BG-Prüfzert (Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Verwaltung der Berufsgenossenschaften): Basierten hauptsächlich auf den GS-Kriterien, Höhere Anforderungen an Reflexionen (Gehäuse und Bildschirm), Darstellung der Bildschirmzeichen
Energy Star (Umweltbundesamt der USA, Energie-Star-Büro der EU): Bewertet werden der Energieverbrauch von Bürogeräten wie PCs, Bildschirmen, Faxgeräten, Scannern, Fotokopierern, Druckern im ausgeschalteten Zustand, im energiesparenden Bereitschaftszustand und im normalen Bereitschaftszustand sowie die Aktivierungszeiten der Geräte.
TCO (international verbreitetes Zeichen des Dachverbands der schwedischen Angestellten- und Beamtengewerkschaft): Anforderungen hinsichtlich Ergonomie, Energieverbrauch, Emission und Ökologie. TCO’03 gilt für Bildschirme und bewertet Energieverbrauch, elektromagnetische Abstrahlung und Sicherheit.
DIN-geprüft (DIN Certco): nachgewiesene Kriterien der Barrierefreiheit.