Zwar gibt es häufig dazu keine Alternative. Doch in vielen Fällen können Sie eine Verbesserung der Situation schon dadurch erreichen, dass Sie die Grundregeln zur Staubminderung konsequent anwenden.
Hinweis zur Staubbekämpfung nach TRGS:
Der Schutz vor Stäuben ist unter anderem unter Punkt 6 der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 festgelegt. Die TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich des In-verkehrbringens und des Umgangs wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS 500 beschreibt generell anzuwendende Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Arbeitsstoffen.
Wo ist mit Staubentwicklung zu rechnen?
Mit entstehenden oder frei werdenden Stäuben ist vor allem bei folgenden Arbeitsprozessen zu rechnen:
- beim offenen Einfüllen, Umfüllen oder Mischen von pulverförmigen bzw. Staub entwickelnden Arbeitsstoffen,
- bei der mechanischen Bearbeitung, z. B. beim Schleifen, Polieren, Fräsen, Trennen, Bohren,
- beim Trockenstrahlen,
- bei unsachgemäßer Lagerung, Verpackung und Beförderung von Staub entwickelnden Arbeitsstoffen,
- beim Einblasen von Dämmstoffen,
- bei Tätigkeiten in Gießereibetrieben, z. B. in Formereien und Gussputzereien,
- beim Umgang mit Filterstäuben,
- bei Abbrucharbeiten,
- bei Wartungsarbeiten und Reinigung staubbelasteter Bereiche sowie
- bei Tätigkeiten in Bereichen mit unzureichender Lüftung oder ungeeigneter Lüftungsführung.
Welche Maßnahmen helfen bei der Staubbekämpfung nach TRGS?
Die Berufsgenossenschaft der keramischen und Glasindustrie hat deshalb „10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung“ erarbeitet, die den Betrieben einen einfachen, anschaulichen und vor allem anwenderfreundlichen Leitfaden an die Hand geben:
1. Sorgen Sie dafür, dass Staub gar nicht erst entsteht.
2. Verwenden Sie staubarme Materialien.
3. Arbeiten Sie möglichst in geschlossenen Anlagen.
4. Saugen Sie Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle ab.
5. Optimieren Sie Ihre Absauganlagen und warten Sie sie regelmäßig.
6. Lüften Sie Arbeitsräume ausreichend.
7. Beseitigen Sie Abfälle sofort und staubfrei.
8. Reinigen Sie Arbeitsplätze regelmäßig.
9. Halten Sie Ihre Arbeitskleidung sauber.
10. Benutzen Sie bei staubintensiven Arbeiten einen Atemschutz.
Die ausführlichen Regeln können Sie unter www.bgglaskeramik.de nachlesen.
Info: Was ist Staub, der unter die Regeln nach TGRS fällt?
Aerosole sind mehrphasige Systeme von Gasen, insbesondere Luft, und darin verteilten Partikeln (Feststoffe oder Flüssigkeiten). Am Arbeitsplatz können Stäube, Rauche oder Nebel als Aerosole vorkommen.
Stäube sind in der Luft feinstverteilte feste Teilchen, die durch mechanische Bearbeitung (z. B. durch Zerkleinern oder Oberflächenbearbeitung) oder Aufwirbeln (z. B. durch Abblasen mit Druckluft oder Trockenkehren mit dem Besen) entstehen.
Die durch chemische oder thermische Prozesse (z. B. Schweißen) gebildeten und ebenfalls in der Luft feinstverteilten festen Teilchen bezeichnet man als Rauche. Sie zählen im erweiterten Sinne zu den Stäuben.