Was jedoch viele nicht wissen: Selbst wer nach einem freien Fall unverletzt in seinem Auffanggurt schwebt, ist noch nicht außer Gefahr. Wenn er nicht schnellstens wieder festen Boden unter die Füße bekommt, droht das so genannte „Hängetrauma“, das oft tödlich endet.
Unter einem Hängetrauma (medizinisch „orthostatischer Schock“) versteht man einen Kreislaufzusammenbruch aufgrund des freien, bewegungslosen und aufrechten Hängens in einem Auffanggurt. Dabei drückt das Eigengewicht über die Beine und das Gesäß auf die Gurte; die Venen – die das Blut aus den entfernten Körperregionen wieder zum Herz zurücktransportieren – werden zusammengepresst und so der Blutrückstrom behindert.
Durch die Schwerkraft sammelt sich dann das Blut in den Beinvenen; lebenswichtige Organe wie Gehirn und Lunge werden nicht mehr richtig versorgt. Bereits nach 2 bis 12 Minuten können Bewusstlosigkeit und Herzrhythmusstörungen, innerhalb von 30 Minuten kann der Tod eintreten. Bis zu 48 Stunden nach dem Unfall droht noch immer ein akutes Nierenversagen – die häufigste Todesursache nach der Bergung aus längerem freiem Hängen.
Typische Symptome
Typisch für ein Hängetrauma sind ein unregelmäßig schneller Herzschlag, Muskelkrämpfe, verschwommenes Sehen, Schwindel, Übelkeit, Blässe, Taubheit in den Beinen und Atemnot. Der Übergang von diesen ersten Anzeichen bis zum vollständigen Kreislaufzusammenbruch verläuft unter Umständen sehr rasch und lässt dann keine Zeit mehr zum Handeln.
Warten Sie nicht auf den Rettungswagen
Selbst die Feuerwehr ist darum oft nicht schnell genug am Unglücksort – besonders wenn sich der Vorfall in entlegeneren Gebieten abspielt, z. B. bei Arbeiten an Freilandleitungen. Deshalb sollten Sie als Sicherheitsfachkraft für den Fall des Falles für entsprechende Unterweisungen Ihrer Kollegen sorgen – am besten durch den Betriebsarzt.
Dies sind die wichtigsten Rettungsmaßnahmen:
• Wer nach einem Absturz „in den Seilen“ hängt, sollte möglichst seine Beine bewegen, weil er so den Blutstau hinauszögern kann.
• Sofern dies sicher möglich ist, den Verunglückten schnellstmöglich aus der frei hängenden Position befreien. Bis die Feuerwehr eintrifft, kann es schon zu spät sein!
• Den Betroffenen nicht in die klassische „stabile Seitenlage“ bringen: Sie kann bewirken, dass dann das plötzlich zurückströmende Blut das Herz überfordert – dies kann zum so genannten „Bergungstod“ führen!
Richtig ist: Bringen Sie ihn in eine Oberkörperhochlage bzw. für ca. 20 bis 30 Minuten in eine Kauerstellung.
• Einzige Ausnahme von dieser Regel: Bei einem Herzstillstand muss sofort reanimiert werden.
• Auch wenn sich der Verunglückte scheinbar erholt, muss er – wegen des Risikos des Nierenversagens – sofort auf eine Intensivstation gebracht werden.
Rettungsmaßnahmen regelmäßig üben
Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) muss in jedem Betrieb geeignetes Rettungsgerät vorhanden sein. Für Firmen mit absturzgefährdeten hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind das z. B. Rettungsschlaufen, Rettungshubgeräte, Anschlageinrichtungen usw. Organisieren Sie regelmäßige Unterweisungen und Rettungsübungen mit diesen Geräten, damit im Notfall jeder Handgriff richtig sitzt.