Bei Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz denkt man an Tätigkeiten wie Elektroschweißen oder Elektrolyse. Doch auch in vielen anderen Branchen und Berufen sind Beschäftigte elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Das betrifft z. B. galvanische oder induktive Anwendungen, die Stromerzeugung, den Rundfunk und den Mobilfunk, die Radartechnik und auch medizinische Anwendungen wie die Magnetresonanztomographie.
Auch für EMFV gilt: Zuerst kommt die Gefährdungsbeurteilung
Die zentrale Forderung der neuen Verordnung ist für den betrieblichen Arbeitsschützer nichts Neues: Der Arbeitgeber muss auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten ableiten. Dazu verweist die EMFV auf Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen.
Da man in Sachen EMF-Schutz ohne Grundkenntnisse in Physik nicht weit kommt, ziehen Sie ggf. einen fachkundigen Berater hinzu. Die Komplexität des Themas beginnt damit, dass Sie genau hinschauen müssen, welche Arten von Feldern vorliegen:
- elektrische oder magnetische Felder?
- statische, niederfrequente oder hochfrequente Felder?
Damit sind Sie in der Kombination bereits bei 6 theoretisch möglichen Feldtypen, bei denen Sie jeweils noch die direkten (thermische, elektrophysiologische Effekte) und die indirekten Wirkungen (z. B. auf Implantate) unterscheiden müssen. Nicht geregelt durch die neue Verordnung werden elektrische Gefährdungen sowie Langzeiteffekte von elektromagnetischen Feldern.
Achten Sie vor allem auf Maschinen und Anlagen, insbesondere Motoren und Antriebe, Trafos, Schweißanlagen, Induktionsöfen usw. In deren unmittelbarer Nähe müssen Sie mit erhöhten Feldstärken rechnen.
Werden Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen überschritten, sind Schutzmaßnahmen gefordert wie alternative Arbeitsmittel (Substitutionsprüfung), größere Abstände und Abschirmungen (technisch) und verminderte Expositionsdauern (organisatorisch).
So wird Ihre Gefährdungsbeurteilung leichter
- Sie können davon ausgehen, dass der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) neue Technische Regeln (TR-EMF) vorlegen wird, welche die Anforderungen der EMFV konkretisieren. Zuletzt war von einer TR zur Niederfrequenztechnik sowie einer TR zur Hochfrequenztechnik die Rede.
- Die aus dem Jahr 2001 stammende DGUV-Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ ist veraltet und weicht zum Teil vom neueren Grenzwertekonzept der EU-Richtlinie ab. Die DGU-Vorschrift 15 wird daher nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zurückgezogen. In der Begründung zur EMFV weist das BMAS jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie bestehende Ergebnisse aus Messungen und Bewertungen nach der noch gültigen DGUV-Vorschrift 15 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen dürfen.
- Das BMAS verweist darauf, dass Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung auch von Herstellern bereitgestellte spezifische Module nutzen dürfen, sofern diese „auf die tatsächlichen Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz anwendbar“ sind. Fragen Sie als Betreiber einer Anlage beim Hersteller nach, vielleicht können Sie so den Aufwand für Ihre Gefährdungsbeurteilung deutlich reduzieren.