Jeder Arbeitsplatz birgt ein mehr oder weniger großes Gefahrenpotenzial für den Mitarbeiter. Dadurch entstehen für Sie als Leiter der Instandhaltung einige Verpflichtungen. Sie müssen die Gefährdung
- erkennen, beurteilen,
- dokumentieren und
- entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Rechtlich gesehen leiten sich diese Forderungen aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab. Der Begriff der Gefährdungsbeurteilung und deren Grundlagen werden außerdem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie in der Gefahr- und der Biostoffverordnung aufgegriffen. In der DIN 4065 ist ein systematisches Vorgehen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beschrieben.
Wer soll eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Der Gesetzgeber fordert die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ein. Dieser kann die Aufgabe an geeignete Personen delegieren. Die Kontrolle über die Durchführung obliegt aber dem Arbeitgeber oder seinen direkten Vertretern. Aussagen über die Art der Befähigung werden im Gesetz jedoch nicht getroffen.
Praxis-Tipp: Führen Sie die Beurteilung zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzexperten oder dem Betriebsarzt durch, dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Beachten Sie auch, dass der Betriebsrat bei der Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung ein volles Mitspracherecht besitzt.
Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung
Zunächst einmal ist es wichtig, die Gefahren, die dem Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz drohen, überhaupt zu erkennen. Gefährdungen können sich aus den folgenden 5 Bereichen ergeben:
- Gestaltung und Ausstattung eines Arbeitsplatzes (z. B. schlechte Beleuchtung, zu niedrige Sitzgelegenheiten)
- Physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen auf den Mitarbeiter (z. B. Gase, Ruß, Hitze, Vibrationen),
- Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Anlagen (z. B. Quetschgefahr beim Umgang mit einer Presszange),
- Organisatorische Abläufe (z. B. nächtliche Arbeitszeiten, Instandhaltungsprozesse, die besonders schnelle Reaktionen und Bewegungen erfordern),
- Unzureichende Qualifikation und Unterweisung des Mitarbeiters
Erstellen Sie auf der Basis dieser grundlegenden Faktoren eine Rahmen-Checkliste, z. B. in Excel oder Word, dann können Sie aus den einzelnen Blöcken individuelle Einzellisten zusammenstellen.
Checkliste: Gefährdungsberuteilung nach DIN 4065
Ausstattung | Gefährdung? | Verantwortlicher | Maßnahmen | Betriebs- anweisung |
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Sitzplatz | Nein | |||
Tischhöhe | Nein | |||
Sturzgefahr | Nein | |||
... | ... | ... | ... | ... |
Physika- lische, chemische und biologische Einflüsse | ||||
Raum- temperatur | Nein | |||
Zugluft | Nein | |||
Vibrationen | Nein | |||
Gase | Ja / Lötdämpfe | Herr Fischer | Absauganlage installieren | Richtlinien für Lötbestückung |
... | ... | ... | ... | ... |
Arbeitsmittel, Werkzeuge | ||||
... | ... | ... | ... | ... |
Abläufe, Arbeitszeiten | ||||
... | ... | ... | ... | ... |
Quali- fikationen | ||||
... | ... | ... | ... | ... |
Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze
Gehen Sie anhand der Checkliste nun die folgenden Schritte durch:
- 1. Schritt: Ermitteln Sie die einzelnen Gefährdungen innerhalb der 5 genannten Kategorien.
- 2. Schritt: Legen Sie fest, welche Personen dabei gefährdet werden können.
- 3. Schritt: Bewerten Sie den Grad der Gefährdung. Wie hoch ist das Risiko? Wie groß können die Schäden sein, die dadurch entstehen?
- 4. Schritt: Entscheiden Sie, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
- 5. Schritt: Legen Sie die Reihenfolge der zu ergreifenden Maßnahmen in einer Betriebsanweisung fest.
- 6. Schritt: Benennen Sie einen Verantwortlichen für die Durchführung und Überprüfung der Maßnahmen.
- 7. Schritt: Überprüfen Sie ständig die Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen.
Die Checkliste ist Teil Ihrer Dokumentation. Es ist zweckmäßig, wenn Sie einen Link auf die Betriebsanweisung erstellen, damit die Checkliste selbst nicht zu umfangreich wird.