Damit soll in den nächsten 3 Jahren Schluss sein. Die EU-Kommission hat schon im Jahr 2004 die Interoperabilitätsrichtlinie 204/52/EC erlassen, die eine Vereinheitlichung vorsieht; nur die technischen Anforderungen wurden darin nicht definiert. Diese Richtlinie wurde auch in Deutschland durch das Mautsystemgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Nun wurden durch die Europäische Kommission mit 3-jähriger Verspätung die entsprechenden technischen Anforderungen an ein europäisches elektronisches Mautsystem (EETS) verabschiedet. Der EETS-Dienst soll innerhalb von 3 Jahren für alle Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und für alle Kraftomnibusse (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen) verfügbar sein. Durch das EETS sollen der internationale Güterverkehr und der Personenverkehr erleichtert werden, indem Gebühren für die Nutzung von Brücken, Tunnel und Autobahnen in der Europäischen Union (EU) über einen Dienstleister mit einem Vertrag und einem Bordgerät abgewickelt werden können.
Für alle anderen Fahrzeuge soll dieses System innerhalb von 5 Jahren angeboten werden. Festgelegt werden auch die Rechte und Pflichten der Stellen, die die Maut erheben, sowie der Dienstleister und der Nutzer.
Die lästigen Barzahlungen an den Terminals werden damit überflüssig. Die Nutzer können sich bei einem Dienstleister ihrer Wahl anmelden. Die Behörden teilen dem Dienstleister mit, welche Gebühren fällig sind, der diese wiederum dem Nutzer in Rechnung stellt.
Die EU-Mitgliedstaaten werden mit dieser technischen Festlegung nicht verpflichtet, Mautgebühren zu erheben; vielmehr soll sichergestellt werden, dass die verschiedenen nationalen und lokalen elektronischen Mautsysteme auch kompatibel sind.
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