Ein Fahrer geriet auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitsübertretung um rund 30 km/h in eine Radarfalle. Da er bereits mehrfach wegen zu schnellen Fahrens aufgefallen war, verhängte die Behörde neben einem Bußgeld von 50 € auch ein 1-monatiges Fahrverbot. Der Fahrer war mit diesem Verbot jedoch nicht einverstanden - schließlich sieht der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall nur ein Bußgeld vor - und klagte.
Der Richter am Amtsgericht (AG) Bayreuth mochte der Argumentation des Fahrers zwar nicht folgen. Denn er sei schließlich bereits mehrfach bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ertappt worden, deshalb sei ein befristetes Fahrverbot durchaus ein probates Mittel, um ihn nachhaltig zum Nachdenken anzuregen. Allerdings müssen nach Ansicht des Gerichts solche Fahrverbote immer zeitnah ausgesprochen werden, um eine solche ‘Besinnungsfunktion’ erfüllen zu können. Und das sei im vorliegenden Fall nicht gegeben, da zwischen Tat und Fahrverbot fast 2 Jahre verstrichen waren. (AG Bayreuth, Urteil vom 1.2.2008, Az.: 8 OWi 149 Js 7458/06)
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