Der Gesetzgeber nimmt in Sachen Halterhaftung zunächst immer den Halter in die Pflicht. Das ist normalerweise Ihr Unternehmen und damit zum Beispiel der Geschäftsführer. Doch Ihr Chef macht es sich in der Regel einfach und delegiert diese Verantwortung auf Sie als Fuhrparkverantwortlichen.
Dies kann Fuhrparkverantwortliche im Extremfall sogar ins Gefängnis bringen, wie der LogistikManager berichtet. Wie Sie sich davor schützen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe droht Ihnen als Fuhrparkverantwortlichen, wenn Sie es zulassen oder anordnen, dass jemand ein Fahrzeug führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.
Damit Ihnen das nicht passiert, beachten Sie folgende Punkte
- Überprüfen Sie als Fuhrparkverantwortlicher grundsätzlich bei der Übergabe eines Fahrzeugs an einen Mitarbeiter dessen Fahrerlaubnis.
- Verfügt der betreffende Mitarbeiter permanent über ein Firmenfahrzeug, sind Sie als Fuhrparkleiter verpflichtet, 2-mal pro Jahr eine Überprüfung durchzuführen.
- Besitzt Ihr Unternehmen Poolfahrzeuge, die bei Bedarf Mitarbeitern überlassen werden, müssen Sie die Fahrerlaubnis bei der Übergabe prüfen.
- Lassen Sie sich bei den Überprüfungen immer das Originaldokument zeigen.
- Überprüfen Sie immer, ob die eingetragene Fahrerlaubnisklasse auch wirklich zum Führen des vorgesehenen Fahrzeugs berechtigt.