Zuständig für die Anmeldung ist das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie:
Ministère du travail, des relations sociales, de la famille, de la solidarité et de la ville, Direction générale du travail, bureau RT 1, 39-43, quai Antreé Citroën, 75015 Paris, E-Mail: détachement.transport@ travail.gouv.fr, Telefax: 00 33 1 44 38 34 45, Internet: www.travail.gouv.fr
Bei der Anmeldung sind dem Ministerium der Name und die Adresse Ihres Unternehmens, das Datum der Kabotagebeförderung, die mögliche Dauer, das Fahrzeugkennzeichen, die persönlichen Daten des Fahrzeugführers sowie Angaben zur Arbeitszeit und den Arbeitslöhnen anzugeben. Senden Sie das Anmeldeformular in französischer Sprache ausgefüllt vor Beginn der Kabotagebeförderung entweder per E-Mail, Post oder Telefax an das Ministerium. In diesem Zusammenhang sollten Sie bitte nicht vergessen, dass im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach der ersten Entladung bzw. Teilentladung in Frankreich maximal noch 3 nationale Beförderungen mit demselben Lastkraftwagen durchgeführt werden dürfen.
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