Der Ausschuss des Europäischen Parlaments hat den Entwurf zur Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG, der die Arbeitszeiten von Bus- und LKW-Fahrern regeln sollte, gekippt. Der Ausschuss bemängelte, dass im Entwurf die vom Parlament beschlossene Gleichbehandlung von selbstständigen und fest angestellten Fahrern nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Einig war man sich jedoch, die durchschnittliche Arbeitszeit von Fahrern im gewerblichen Güterverkehr auf normalerweise 48 Wochenstunden zu begrenzen. Ist dies für mindestens 4 Monate sichergestellt, so kann im Einzelfall bis zu 60 Stunden gefahren werden. Auch die Nachtarbeit soll auf maximal 10 Stunden begrenzt bleiben. Nun müssen noch das EU-Plenum und der EU-Ministerrat zustimmen.
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