Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Berlin-Brandenburg (6.11.2006, Az.: 12 U 72/06) begeht ein Fahrer, der nach einem Unfall Alkohol trinkt, nicht automatisch einen Verstoß gegen seine Aufklärungspf licht. Das könne man einem Fahrer nur vorwerfen, wenn man beweisen könne, dass er nur deswegen trank, um seine Alkoholisierung beim Unfall zu verschleiern.
Dies mochte das Gericht im entschiedenen Fall jedoch nicht erkennen. Hier weigerte sich ein verletzter Unfallbeteiligter, ins Krankenhaus gebracht zu werden, und ging nach Hause. Als Polizeibeamte ihn draufhin an seinem Wohnort aufsuchten, ließ er sie etwa eine halbe Stunde warten, bis er die Tür - offensichtlich stark betrunken - öffnete.
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