So mancher Kollege weiß von Fahren zu berichten, die nach der Probezeit durch eine kleine Regelübertretung zumindest für einige Zeit ein Fahrverbot kassierten, weil ihr Flensburger Konto bei der Einstellung schon gut gefüllt war. In der Folge hatten sie einen Fahrer, der nicht mehr hinters Steuer durfte, ein dadurch unbesetztes Fahrerhaus und einen Mitarbeiter, der das Lohnkonto belastete, ohne Leistung zu bringen. Doch mit ein bisschen Umsicht können Sie solche Situationen leicht vermeiden. Denn der Punktestand in Flensburg lässt sich schließlich relativ leicht in Erfahrung bringen.
Allerdings können Sie das Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) nicht einfach anrufen oder anschreiben, um sich über den Punktestand eines Bewerbers zu erkundigen. Denn auch diese Information unterliegt dem Datenschutz. Vielmehr muss der Kandidat selber beim KBA um Auskunft bitten. Und auch er muss dabei einige Spielregeln einhalten, wenn die Auskunft zügig erfolgen und sich nicht durch nachzureichende Unterlagen oder Informationen verzögern soll. Schließlich wollen Sie einen neuen Fahrer meistens schnell einstellen.
So bekommen Sie Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt
Grundsätzlich ist für die Auskunft über den Flensburger Punktestand ein schriftlicher Antrag notwendig. Dieser ist zu richten an das: Kraftfahrt-Bundesamt - Verkehrszentralregister - 24932 Flensburg Mit diesen Angaben kommen Ihre Kandidaten schnell an ihren Auszug Doch auch ein persönliches Anschreiben alleine genügt noch nicht, um an den begehrten Punktekonto-Auszug zu kommen. Denn das Amt ist schließlich verpflichtet, sicherzustellen, dass nur der ‘Kontoinhaber’ - also der Fahrer selbst und nicht ein anderer - seinen Punktestand abfragt. Um dies sicherzustellen, stehen Anfragern zwei Wege offen:- Eine berechtigte Stelle bestätigt die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers unter seinem Antrag.
- Oder der Antragsteller legt seinem eigenständig unterschriebenen Antrag eine Kopie von der Vorder- und Hinterseite seines Reisepasses oder Personalausweises bei. Doch auch dies genügt noch nicht. Das KBA braucht noch weitere Angaben. Dies sind: Das Geburtsdatum und den Geburtsort des Antragstellers
- Den vollständigen Namen des Antragstellers, gegebenenfalls mit Geburtsname
- Alle Vornamen des Antragstellers
- Die Adresse des Wohnorts mit Angabe von Postleitzahl, Ort und Straße mit Hausnummer, an dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Wenden Sie dieses Verfahren bei allen Kandidaten an, so sehen Sie, ob deren Konten nicht allzu üppig gefüllt sind. Eine endgültige Auswahl sollte Ihnen bei konsequenter Anwendung der Abfrage leicht fallen.