Auch wenn die zwielichtigen Gestalten in ihren Anschreiben mehr oder weniger glaubhaft den Eindruck zu erwecken suchen, solches Treiben sei bei Ordnungswidrigkeiten vollkommen legal - werfen Sie die Angebote besser gleich weg. Denn das Kraftfahrtbundesamt sieht hierin einen klaren Straftatbestand. Und in der Folge kann es zumindest saftige Geldbußen für alle Beteiligten hageln.
Tipp: das bei manchen Fahrern beliebte ‘Tauschen’ von Punkten hat strafrechtliche Konsequenzen. Also auch hier: Besser die Finger davonlassen! Verdächtigung gegen einen Unschuldigen Behauptet nämlich ein Fahrer fälschlicherweise gegenüber Behörden, ein anderer sei an seiner statt mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen, verstößt er eindeutig gegen den Paragrafen 164 des Strafgesetzbuchs (StGB). Und dieses sieht in einem solchen Fall sogar Strafen bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafen vor.
Tipp: bleibt derjenige Verkehrssünder straffrei, der zum Beispiel einen Anhörungsbogen an eine andere Person weitergibt, die dann das Vergehen zugibt. Damit hat der Fahrer nicht gegen besagten Paragrafen verstoßen. Wenn die misstrauische Behörde beim Fahrer nachfragt, so braucht er auch keinerlei Aussagen über den Vorgang zu machen. Allerdings verstoßen in diesem Fall der Fahrer und auch derjenige, der den Verstoß fälschlicherweise zugegeben hat, gegen den Paragrafen 271 StGB wegen Falschbeurkundung. Da bei vielen Verkehrsverstößen inzwischen gestochen scharfe Fotos geschossen werden, ist das Risiko, erwischt zu werden, relativ hoch.
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