Auf deutschen Autobahnen kommt es alle 4 Minuten zu einem Unfall – glücklicherweise sind dies meist kleinere Rempeleien, bei denen niemand zu einem ernsthaften Schaden kommt und auch die Fahrzeuge meist noch fahrbereit sind.
Ist der Unfall passiert, müssen die verunfallten Fahrzeuge so schnell wie möglich die Unfallstelle räumen, sonst können den Unfallbeteiligten bei einer Verkehrsbehinderung Bußgelder drohen.
Achtung: Behindern verunfallte Fahrzeuge den Verkehr, dann wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig. Kommt es wegen der Behinderung zu Folgeunfällen, erhöht sich der Betrag auf 35 Euro.
Tolerante Versicherungen
Doch so mancher Fahrer hat Angst, dass die Versicherung die Schadenregulierung ablehnt, wenn der Unfall nicht akribisch dokumentiert wird. Dabei ist diese Befürchtung oft nicht berechtigt, denn die Assekuranzen sind bei Bagatellschäden erstaunlich tolerant – insbesondere, wenn Folgeschäden durch die Räumung verhindert wurden.Dies können etwa weitere Auffahrunfälle oder Personenschäden sein, denn auch die Fahrer setzen sich einer erheblichen Gefahr aus, wenn sie auf der Fahrbahn bleiben.
Tipp: Wird die Fahrbahn geräumt, so braucht niemand zu befürchten, dass er wegen Fahrerflucht belangt wird, wenn er sich nicht allzu weit von der Unfallstelle fortbewegt, es sich um einen geringen Schaden handelt und wenn das Räumen im Einvernehmen mit dem Unfallgegner geschieht.
Auch bei Firmenfahrzeugen muss nach Bagatellunfällen nicht immer die Polizei gerufen werden Bei sogenannten Bagatellunfällen muss nicht immer sofort nach den Ordnungshütern gerufen werden. Allerdings gilt dies nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:
- Die Schadenhöhe darf z. B. 1.000 Euro nicht übersteigen und
- die Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein.
Es lässt sich nicht immer leicht feststellen, wie hoch der angerichtete Schaden ist. Schon kleinere Beulen im Blech können sich im Nachhinein als teurer Spaß erweisen und besagte 1.000 Euro schnell übersteigen. Insbesondere, wenn sich beispielsweise nach einem Crash Türen oder Klappen nur noch schwer öffnen lassen oder ein Fahrzeug Flüssigkeit verliert, liegt die Schadensumme garantiert höher.
Bei unklarer Schuldfrage allerdings sollte jeder Fahrer auf der Hinzuziehung der Polizei bestehen. Diese nimmt nämlich den Unfall immer korrekt und rechtssicher auf.
Welche Daten Unfallfahrer austauschen sollten
Um Ärger mit den Versicherungen bei der Schadenregulierung zu vermeiden, nehmen die Unfallbeteiligten – gerade wenn die Polizei außen vor bleiben soll – die wichtigsten Informationen selbst auf. Am wichtigsten sind:- Name und Anschrift des Unfallgegners, möglichst durch Personalausweis oder vergleichbare Dokumente belegt,
- die jeweiligen Kfz-Kennzeichen und
- die Versicherungsdaten.
Zudem empfiehlt es sich, den Unfallort zu fotografieren – zur Not auch mit dem Handy. Wer wirklich sichergehen will, kann auch eine Skizze anfertigen, die Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls enthält. Am einfachsten geht das mit dem im Internet als Vordruck erhältlichen Europäischen Unfallbericht. Der ist zwar vor allem für Unfälle im Ausland gedacht, leistet aber auch innerhalb der deutschen Grenzen gute Hilfe.
Wichtig: Das ausgefüllte Dokument wird von allen Beteiligten unterschrieben.