Die Höhe der Steuer richtet sich nämlich bei einem LKW nicht nach Hubraum und Schadstoffausstoß, sondern nach dem Gewicht.
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie fahren einen Kleinbus mit einem Dieselmotor und einem Hubraum von 4.500 ccm sowie einem CO2-Ausstoß von 270 Gramm pro Kilometer. Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 2.800 Kilogramm. Im letzten Jahr hätte der Wagen als Pkw 727 € Steuern gekostet, als LKW nur 160 €. Sie hätten mit der Einstufung als LKW also 80% Steuern gespart.
Ist Ihr Pkw vielleicht ein LKW?
Natürlich genehmigt Ihnen das Finanzamt nicht ohne Weiteres den LKW. Die Anerkennung ist an strenge Anforderungen gebunden. Nach einem BFH Urteil sind unter anderem folgende Merkmale für einen Lkw kennzeichnend:
- ein Zuladegewicht von mindestens 800 Kilogramm
- ein hohes zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 2.800 Kilogramm
- mehr Ladefläche als Fahrgastraum
- nicht mehr als drei Sitzplätze und keine Sitze im hinteren Fahrzeugbereich
- Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche
- verblendete hinteren Seitenscheiben
Es gibt im Übrigen noch einen weiteren Vorteil, warum die Einstufung Ihres Wagens als LKW Sinn macht: Wagen mit dem Kennzeichen eines LKWs gelten als reine Transportfahrzeuge. Der Fiskus darf Ihnen hier keine Privatnutzung unterstellen. Führen Sie kein Fahrtenbuch, wird auch keine Privatentnahme nach der 1-%-Methode angesetzt. Der Fiskus kann jedoch verlangen, dass Sie zwischen Wohnung und Betrieb 0,03 Prozent des Bruttolistenneupreises pro Monat und Entfernungskilometer versteuern.