Dagmar Wäscher: Ja, Sie müssen in Ihrem Fall beim Antrag auf weitere 3 EU-Lizenzausfertigungen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für Ihren kompletten Fuhrpark nachweisen. Für Ihre dann 8 Lkw müssen Sie insgesamt 44.000 € (9.000 € für das 1. Fahrzeug und für die 7 weiteren jeweils 5.000 €) nachweisen.
Grund hierfür ist, dass Sie Ihren Fuhrpark um über 50 % erweitern. Nachlesen können Sie dies in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV), und zwar in der Randnummer 18. Den Wortlaut dieser Randnummer haben wir für Sie nachfolgend aufgeführt, sodass Sie gut und genau informiert sind.
GüKVwV Randnummer 18
Beantragt der Unternehmer nach Erteilung der Erlaubnis oder Lizenz zusätzliche Ausfertigungen oder zusätzliche beglaubigte Kopien und verändert sich der Bestand an Kraftfahrzeugen des Unternehmers erheblich, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit grundsätzlich zu überprüfen.
Eine erhebliche Veränderung ist in der Regel bei einer Erhöhung des Bestandes entweder um über 50 % oder um mehr als fünf Kraftfahrzeuge seit der letzten Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit gegeben.